EuGH-Urteil rettet Googles Geschäftsmodell

Konzern darf Firmen weiter fremde Marken als Werbeschlüsselworte verkaufen.

Wien/Brüssel (mac). Wer über Google nach Handtaschen von Louis Vuitton suchte, stolperte rechts neben den tatsächlichen Suchergebnissen oft über Werbung für Handtaschen. Dort wurden aber nicht die französischen Originale, sondern billige Kopien angepriesen. Louis Vuitton witterte eine Verletzung seiner Markenrechte und klagte den US-Konzern. Die von Google angebotene Werbung würde den Handel mit gefälschter Ware begünstigen.

Am Dienstag fällte nun der Europäische Gerichtshof ein endgültiges Urteil im Streitfall – zugunsten des Suchmaschinenbetreibers. „Google hat nicht gegen Markenrecht verstoßen, indem es Werbekunden erlaubte, die Namen von Handelsmarken als Schlagworte zu erwerben“, urteilte das Gericht in Luxemburg. Und rettete damit nicht nur vielen kleinen Firmen eine billige Möglichkeit, sich als Alternative zum Markenführer zu bewerben, sondern auch das Geschäftsmodell des Internetriesen.

Werbung ist Googles Cashcow

Denn 97 Prozent des Umsatzes generiert Google über seine Suchwortwerbung Google Adwords. Der Konzern bietet Firmen an, Suchbegriffe zu kaufen. Sucht ein Internetnutzer nach diesem Begriff, erscheint die Anzeige des Käufers neben den Suchergebnissen. Für jeden Klick auf die Werbung bekommt Google Geld.

Der EuGH bestätigte nun, dass auch Markennamen der Konkurrenz als Schlüsselworte erworben werden können. Wer künftig nach Peugeots sucht, kann also weiterhin legal Anzeigen von Toyota und Audi erhalten. In der Anzeige müsse lediglich klar ersichtlich sein, dass es sich um das Angebot einer anderen Firma handle. Andernfalls werde der Zweck einer Marke verletzt, die Verbraucher eindeutig über die Herkunft eines Produkts zu informieren. Nach dem Luxemburger Urteil könnte Google also nur dann haftbar sein, wenn die Werbung seinen Kunden hilft, Interessenten gezielt zu Angeboten von Produktpiraten zu lenken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.03.2010)

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