Im Streit um die Abfindung für die Aktionäre, die das Übernahmeangebot der Bank Austria nicht angenommen haben, gab es eine Entscheidung. Das Verfahren wird in Österreich abgewickelt.
Über die Barbfindung der Bank Austria-Minderheitsaktionäre dürfte von einem österreichischen Schiedsgericht entschieden werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 12. März einen Revisionsrekurs der UniCredit abgewiesen, in dem die Zuständigkeit des österreichischen Gerichts bestritten wurde. Die "Verzögerungsstrategie" der Bank sei damit "vorerst erfolglos geblieben", erklärte Alexander Proschofsky, Vertreter von Bank-Austria-Kleinaktionären.
Mit dem OGH-Entscheid sei das Urteil des Erstgerichts rechtskräftig und "klar, dass das Schiedsverfahren über die Höhe der Barabfindung in Österreich stattfinden wird". Hätte der OGH anders entschieden, wäre das Squeeze-Out-Recht "de facto ausgehebelt worden, eine entsprechende Preisüberprüfung in Rom wäre natürlich nicht mehr möglich gewesen".
Die Bank Austria ist im Mai 2008 von der Wiener Börse abgegangen, die UniCredit hat dem Streubesitz 129,40 Euro je Aktie angeboten - zu wenig für die Streubesitzaktionäre. Bank und Aktionäre haben sich in Folge auf ein Schiedsverfahren über den Abfindungspreis verständigt. Die Standortfrage ist nach Interpretation der Aktionärsvertreter mit dem OGH-Urteil eindeutig zu Gunsten von Österreich geklärt. Eine Stellungnahme der Bank Austria/UniCredit liegt der APA noch nicht vor.
(APA)