Schwester „wegen der Kultur“ erstochen: Lebenslange Haft

MORDPROZESS UM ERSTOCHENE SCHWESTER IN WIEN-FAVORITEN
MORDPROZESS UM ERSTOCHENE SCHWESTER IN WIEN-FAVORITENAPA/HANS PUNZ
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Der Afghanistan-Flüchtling Hikmatullah S. wurde zur Höchststrafe verurteilt. Er hatte seine jüngere Schwester in Wien auf offener Straße erstochen. Sie musste sterben, weil sie laut S. die Familienehre beschmutzt hatte.

Sie wolle kein Kopftuch mehr tragen. Sie wolle eine Schule besuchen. Sie wolle nicht von ihrem Vater in Afghanistan zwangsverheiratet werden. Und sie habe einen Freund. Dies gab Bakhti S., eine junge Frau aus Afghanistan, voriges Jahr in einem Wiener Krisenzentrum an. Dorthin war sie vor ihrer Familie geflüchtet. Denn: Sie sei seit dem Kindesalter immer wieder von ihrem Vater und ihren Brüdern geschlagen worden.

Die Hoffnungen von Bakhti S. sollten sich nicht erfüllen. Am 18. September 2017 wurde sie in Wien-Favoriten auf offener Straße getötet. Einer ihrer fünf Brüder, Hikmatullah S., hatte mit einem Kampfmesser 28 Mal auf sie eingestochen. Auch noch als sie sterbend am Boden lag. Bakhti S. hatte keine Chance. Mit dem Täter machten die Geschworenen am Mittwoch im Straflandesgericht Wien buchstäblich kurzen Prozess. Sie verurteilten ihn wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Einstimmig.

Richter: "Verschrobenes Ehrgefühl"

Das Motiv wurzle „in einem verschrobenen Ehrgefühl, das mit den Wertvorstellungen der mitteleuropäischen Gesellschaft nicht in Einklang zu bringen ist“, erklärte Richter Stefan Apostol. Zuvor hatte Staatsanwalt Mario Bandarra erläutert: „Der Bruder beschloss das Leben seiner kleinen Schwester zu beenden, weil sie sich nicht an die Regeln der afghanischen Gesellschaft hielt.“ Bei seiner polizeilichen Einvernahme habe S. angegeben, es sei „gut, dass sie tot ist“. Sie habe die Familienehre befleckt.

S. sagte im voll besetzten Gerichtssaal nur soviel: „Ich habe eine Straftat begangen. Ich möchte um Verzeihung bitten. Ich habe diese Straftat wegen der Kultur begangen.“ Was letzteres denn bedeute, wollte der Richtersenat wissen. Doch der Angeklagte lieferte keine eigene Erklärung.

Verteidiger Nikolaus Rast meinte, der Angeklagte sei selbst Opfer seines despotischen Vaters geworden. Und sprach damit einen heiklen Punkt an. Ist der Mord vom Vater befohlen worden? Ein Indiz dafür könnte sein, dass der Täter, kurz bevor er zustach, via Headset telefonierte. Eine Auswertung der benutzten Telefonnummern ergab aber keine Beweise für einen Mordauftrag, der Verdacht gegen den Vater ließ sich somit nicht erhärten.

Feststeht, dass Hikmatullah S. 2013 im Rahmen einer Familienzusammenführung von Afghanistan nach Österreich kam, wo sein Vater bereits als Flüchtling aufgenommen worden war. S. war als Analphabet gekommen. In Österreich ging er erstmals in eine Schule. Aber nur ein Jahr. Laut seinen Angaben sei er dann der Schule verwiesen worden, weil er nicht Deutsch konnte. S. lebte zuletzt von 500 Euro Sozialhilfe monatlich und nächtigte abwechselnd bei Freunden aus der afghanischen Community in Wien, Linz und Salzburg.

Täter um die 23, Opfer 18 Jahre

Da die Familie, Vater, Mutter, fünf Brüder, ursprünglich drei Schwestern, über keine Geburtsdokumente verfügt, hatte das Gericht den forensischen Anthropologen Fabian Kanz von der Med-Uni Wien und den Gerichtsmediziner Christian Reiter mit einer Altersschätzung beauftragt. S. verweigerte aber die Untersuchung.

Doch die Spezialisten konnten auf Befunde einer Altersfeststellung durch Ärzte im pakistanischen Islamabad im Jahr 2013 zurückgreifen. Fazit laut Kanz: „Das Gutachten der Kollegen kann bestätigt werden.“ So sei S. mittlerweile nicht, wie er behauptet, erst 19, sondern „mindestens im 22 Lebensjahr“. Jedoch: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist er älter, zwischen 22 und 24.“ Vielleicht sogar 25. Das Opfer war laut den Gutachtern „wahrscheinlich 18 Jahre alt“.

Eine Mitarbeiterin vom Wiener Jugendamt schilderte als Zeugin, wie sie das spätere Opfer vier Tage vor der Bluttat erlebt habe: Vor ihr sei ein "typisches muslimisches Mädchen mit weiten Kleidern und Kopftuch" gesessen. Die junge Frau habe erzählt, dass sie vom Vater und von ihren Brüdern immer wieder geschlagen werde. Sie sei auch in der elterlichen Wohnung in Wien an einen Stuhl gebunden worden, damit sie nicht außer Haus gehen könne.

Die Zeugin weiter: "Sie hat so gewirkt, als ob sie sich bei uns sicher fühlen würde." Laut Staatsanwalt war die junge Frau bei ihrem ersten Schulbesuch noch von einer Mitarbeiterin des Kriseninterventionszentrums begleitet worden. Dies sei in Folge nicht mehr möglich gewesen, so viel Personal habe das Zentrum nicht gehabt.

Die Jugendamts-Zeugin erinnerte sich: "Sie hat sich so auf die Schule gefreut, besonders auf die berufsvorbereitenden Tage."

Eine andere Zeugin, nämlich eine Anrainerin, die Bakhti S. kurz vor dem Messerangriff schreien gehört hatte, gab nun unter Tränen zu Protokoll: "Es waren drei Schreie. Der dritte Schrei, das war ein Todesschrei. Da war dann vollkommen klar, dass da jemand stirbt."

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