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Professionelle Alarmanlagen müssen einen Stromausfall überbrücken können.
Professionelle Alarmanlagen müssen einen Stromausfall überbrücken können.(c) Pixabay
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Professionelle Alarmanlagen sind durch Smart-Home-Systeme nicht so einfach zu ersetzen. Was passiert, wenn der Strom ausfällt? Ein Nachtrag zum Holodeck von vergangener Woche.

Da die Kolumne über Devolos Smart-Home-System vergangenen Sonntag zahlreiche Leserreaktionen ausgelöst hat, hier ein Nachtrag zur Aufklärung von Missverständnissen.

In der Kolumne beschrieb ich, wie ich Devolos Smart-Home-System als Mini-Alarmanlage „missbraucht“ habe. Das war natürlich naiv. Denn wenn man Hunderte Kilometer weit weg auf Urlaub ist und nur ab und zu oder am besten gar nicht auf das Handy schaut, bringt eine Push-Mitteilung, dass gerade jemand die Terrassentür geöffnet hat, überhaupt nichts. Denn bis man das mitbekommt, ist die Terrassentür schon wieder zu (oder auch nicht) und die Wertsachen sind fort. Und ein Fehlalarm bei der Polizei kostet Geld. Zur Ehrenrettung von Devolo muss man sagen, dass die Firma nicht damit wirbt, dass das System als Alarmanlage taugt. Vielmehr ist es dazu gedacht, mit einer Reihe von Sensoren Aktionen auszulösen. Eine ganz einfache: Betritt jemand einen Raum, geht das Licht an und schaltet sich automatisch nach einer bestimmten Zeit wieder aus.

Das Ganze lässt sich recht einfach installieren. Denn das System funktioniert über das Funkprotokoll Z-Wave. Es nutzt also nicht (Achtung: Missverständnis Nummer zwei) die bestehenden Stromleitungen, wie es bei Dlan der Fall ist.

Für eine professionelle Alarmanlage mit allen möglichen Funktionen bis hin zur direkten Alarmierung der Polizei fragen Sie am besten vom VSÖ – dem Verband der österreichischen Sicherheitsunternehmen – zertifizierte Firmen.

Es gibt ein paar wesentliche Unterschiede zwischen professionellen Alarmanlagen und Smart-Home-Systemen. Der augenscheinlichste ist wohl die Frage: Was passiert, wenn der Strom ausfällt? Smart-Home-Systeme sind dann tot. Alarmanlagen müssen einen Stromausfall im privaten Bereich mindestens zwölf und im gewerblichen Bereich 60 Stunden überbrücken können. Sonst gibt es kein Zertifikat und damit auch keine Landesförderung beim Kauf.

manuel.reinartz@diepresse.com

Diepresse.com/Spielzeug

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.08.2018)

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