Regierung: Asylwerber in Ausbildung dürfen Lehre abschließen

(c) Clemens Fabry
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1000 Asylwerber machen derzeit eine Lehre. Die Regierung plant die Rot-Weiß-Rot-Karte für die Lehre in Mangelberufen zu öffnen. Abgelehnte Asylwerber könnten die Lehre fertigmachen dürfen.

Asylwerber, die bereits eine Lehre begonnen haben, sollen diese fertig machen dürfen. Sogar jene, die aufgrund eines negativen Asylbescheids von einer Abschiebung bedroht sind, sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Ausbildung zu beenden. Das sehen die Pläne der Regierung vor. Der seit 2012 gültige Erlass, wonach Asylwerber bis 25 Jahre generell in Mangelberufen eine Lehre beginnen dürfen, wird aufgehoben.

"Jene Asylwerber, die jetzt schon eine Lehre machen, können diese fortsetzen, im Fall eines negativen Bescheids sind die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, ob er die Lehre fertig machen kann, bevor er das Land verlässt", heißt es in einer Punktation der Regierung. Nach Angaben der Regierung befinden sich derzeit knapp 1000 Asylwerber in Lehre.

Nach der aktuellen Regelung dürfen junge Asylwerber unter 25 derzeit eine Lehre in einem Mangelberuf machen. Geregelt wurde das mittels Erlass des Sozialministeriums an das AMS im Jahr 2012 unter Rot-Schwarz. Ziel des Erlasses war es, "jugendlichen Asylwerbern im öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse für die Dauer ihres Asylverfahrens eine Ausbildung und eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen, die später - auch bei negativem Verfahrensausgang - anderswo nutzbringend eingesetzt werden kann".

Neugestaltung der Rot-Weiß-Rot-Karte geplant

Die Beschäftigung bedarf einer Beschäftigungsbewilligung durch das AMS, sie wird über die gesamte Dauer der Lehrzeit ausgestellt. Für alle Berufe, in denen eine Bewilligung erteilt werden soll, muss ein nachgewiesener Lehrlingsmangel bestehen. Der Lehrlingsmangel ist anhand eines konkreten Ersatzkraftverfahrens festzustellen. Der Regionalbeirat muss der Bewilligung einhellig zustimmen. In allen Fällen muss bereits ein Arbeitgeber mit einer konkreten Lehrstelle vorhanden sein. Die Beschäftigungsbewilligung darf nur dann erteilt werden, wenn der Asylwerber seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen ist und einen faktischen Abschiebeschutz oder ein Aufenthaltsrecht für die Dauer des Asylverfahrens hat oder geduldet ist und für die Besetzung der Lehrstelle keine bevorzugte und gleich qualifizierte Ersatzarbeitskraft erfolgreich vermittelt werden kann. Das Asylverfahren darf noch nicht rechtskräftig negativ abgeschlossen sein.

Gleichzeitig will Türkis-Blau Arbeitsmöglichkeiten für Asylberechtigte schaffen. Es würden sich nämlich 8600 anerkannte Flüchtlinge unter 25 Jahren, darunter 1300 Lehrstellensuchende, auf Jobsuche befinden, heißt es in dem Papier. Geplant sind "verstärkte und zielgerichtete Bewerbungen und Betreuung durch das AMS sowie Initiativen des Wirtschaftsressorts".

Zudem soll die Rot-Weiß-Rot-Karte "an den Bedürfnissen der heimischen Wirtschaft neu ausgerichtet" werden. Konkret soll diese Zuwanderungskarte für Lehren in Mangelberufen geöffnet werden. Man strebe eine "klare Trennung zwischen Asyl und Migration" an.

Schramböck: Abgelehnte Asywerber sollen Lehre fertigmachen

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sagte am Mittwoch im Ö1-"Mittagsjournal", auch für Asylwerber mit negativem Asylbescheid könnte eine Möglichkeit geschaffen werden, die angefangene Lehre abschließen zu dürfen. Die rechtliche Grundlage würde gerade dahingehend geprüft. "Das ist glaube ich ein wichtiger Punkt. Darüber wurde viel diskutiert. Das können wir anbieten", sagte Schramböck.

(APA)

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