AMS-Chef: Ende der Lehre für Asylwerber "natürlich zulässig"

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SPÖ, Neos, Hilfsorganisationen und Landespolitiker bewerten die Entscheidung der Regierung, Asylwerbern den Weg in die Lehre zu versperren. Das AMS beruhigt - es handelte sich um eine "Randerscheinung der Arbeitsmarktpolitik".

Die Kritik wird lauter: Nachdem sich SPÖ und Neos gegen das Vorhaben der türkis-blauen Bundesregierung ausgesprochen haben, die die Möglichkeit für Asylwerber, eine Lehre zu beginnen, wieder abschaffen will, melden sich auch Hilfsorganisationen sowie Landespolitiker zu Wort. Etwas anders äußerte sich am Montag der Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS), Herbert Buchinger. Letzterer sieht die Frage der Zulassung von Asylwerbern für die Lehre in Mangelberufen als "Randerscheinung der Arbeitsmarktpolitik". Für die Integration der Betreffenden sei ein Verbot selbstverständlich hinderlich, "aber man will eben Leute, die keinen Fluchtgrund haben, nicht integrieren". Das sei politisch natürlich zulässig.

>>> Wie die Regierung die Lehre neu regeln will

Per Ende Juli gibt es laut AMS in Österreich 1023 Asylwerber als Lehrlinge, die mit einer speziellen Bewilligung des AMS die Lehre in Mangelberufen beginnen konnten. Davon sind 327 als Köche tätig, weitere 122 als Restaurantfachkraft und 76 als Gastronomiefachkraft tätig. Das Gros der Lehrlinge ist in Oberösterreich beschäftigt, wo 359 junge Asylwerber als Lehrlinge arbeiten, gefolgt von Salzburg mit 155 und Tirol mit 136.

Asylwerber in Lehre dürfen Abschluss machen

Laut Buchinger ist das Problem bei den Asylberechtigten wie bei den Asylwerbern das gleiche: Die meisten von ihnen befänden sich in Wien, das Gros der offenen Lehrstellen aber in den westlichen Bundesländern. In Wien gebe es eine Lehrstellenlücke, das heißt mehr Lehrstellensuchende als offene Lehrstellen. Hingegen gebe es in den westlichen Bundesländern einen Überhang an offenen Lehrstellen.

Jene Asylwerber, die derzeit eine Lehre machen, sollen laut den Plänen der Regierung noch ihren Lehrabschluss machen dürfen. Ob sie danach - im Fall eines negativen Asylverfahrens - abgeschoben werden, hänge wohl davon ab, ob sie nicht aus einem anderen Titel einen Aufenthaltstitel bekommen können, zum Beispiel ein humanitäres Bleiberecht wegen fortgeschrittener Integration, gibt Buchinger zu bedenken. Dies werde dann wohl in jedem einzelnen Fall geprüft werden müssen. Nach den Plänen der Regierung dürfe das AMS Asylwerber jedenfalls neu nicht mehr zu einer Lehre zulassen.

Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) verteidigte unterdessen am Montag das geplante Ende der Lehre für Asylwerber einmal mehr. "Es ist uns sehr daran gelegen, aus der Flüchtlingskrise keine Integrationskrise werden zu lassen", betonte sie. Es gebe in Österreich über 30.000 arbeitslose Asylberechtigte. 8700 davon seien in einem Alter, das zur Lehrlingsausbildung befähige. Demgegenüber stünden derzeit rund 800 Asylwerber, die eine Lehrausbildung machen.

Anschober will weiter kämpfen

Oberösterreichs grüner Landesrat Rudi Anschober, der die Initiative "Ausbildung statt Abschiebung" ins Leben gerufen hat, reagierte am Montag hingegen weit weniger beruhigt - und vielmehr kämpferisch: "Wir werden solange weiter wachsen, bis wir auch unser wichtigstes Ziel, eine breit getragene Lösung der Vernunft für Gegenwart und Zukunft durchsetzen können", teilte er per Aussendung mit.

Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ), der derzeit auch den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz innehat, hält das Vorhaben der Regierung ebenfalls für einen "falschen Ansatzpunkt". Er schlage vor, "dass Asylwerber zunächst die deutsche Sprache lernen, dass sie auf der anderen Seite auch einen Pflichtschulabschluss machen müssen", so Niessl. Das dauere etwa 14 bis 16 Monate. "Und dann sollte entschieden werden, ob jemand asylberechtigt ist oder nicht asylberechtigt ist." Sollten die Betroffenen dann als asylberechtigt eingestuft werden, könnten sie "nach 14 bis 16 Monaten mit der Lehre beginnen", andernfalls "eben nicht", so der Landeshauptmann.

Caritas ortet "völlige Fehlentscheidung"

Von einer "völligen Fehlentscheidung" sprach indes Caritas-Präsident Michael Landau: "Ich appelliere an die österreichische Bundesregierung, jetzt keine überhasteten Entscheidungen zu treffen." Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer zeigte sich in einer ersten Reaktion "enttäuscht". Seiner Ansicht nach sollte "man jungen Menschen eine Perspektive anbieten und ihnen eine Zukunftschance geben, anstatt sie zur Untätigkeit zu zwingen".

Auch die Asylkoordination "verurteilte" den Plan der Regierung, den Lehrlingserlass außer Kraft zu setzen, "aufs Schärfste". Diese Maßnahme sei ein weiterer Schritt zur nachhaltigen Desintegration von jungen Flüchtlingen. Ähnlich SOS Mitmensch: "Eine solche Zugangsblockade würde Integration torpedieren und die Chancen junger Menschen vernichten." Wer den Zugang zur Lehre versperre, öffne "das Tor zu tiefer Leere". Es drohe "ein Rückfall in die integrationspolitische Steinzeit", meinte Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch.

Die aktuelle Regelung

Junge Asylwerber unter 25 dürfen derzeit eine Lehre in einem Mangelberuf machen. Geregelt wurde das mittels Erlass des Sozialministeriums an das AMS im Jahr 2012 unter Rot-Schwarz. Zunächst galt die Erlaubnis nur für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, 2013 wurde das auf 25 Jahre ausgeweitet.

Ziel war es, "jugendlichen Asylwerbern im öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse für die Dauer ihres Asylverfahrens eine Ausbildung und eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen, die später - auch bei negativem Verfahrensausgang - anderswo nutzbringend eingesetzt werden kann", heißt es in dem Erlass, der nun aufgehoben werden soll.

Die Beschäftigung bedarf einer Beschäftigungsbewilligung durch das AMS, sie wird über die gesamte Dauer der Lehrzeit ausgestellt. Für alle Berufe, in denen eine Bewilligung erteilt werden soll, muss ein nachgewiesener Lehrlingsmangel bestehen. Der Lehrlingsmangel ist anhand eines konkreten Ersatzkraftverfahrens festzustellen. Der Regionalbeirat muss der Bewilligung einhellig zustimmen. In allen Fällen muss bereits ein Arbeitgeber mit einer konkreten Lehrstelle vorhanden sein.

Die Beschäftigungsbewilligung darf nur dann erteilt werden, wenn der Asylwerber seit mindestens drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen ist und einen faktischen Abschiebeschutz oder ein Aufenthaltsrecht für die Dauer des Asylverfahrens hat oder geduldet ist und für die Besetzung der Lehrstelle keine bevorzugte und gleich qualifizierte Ersatzarbeitskraft erfolgreich vermittelt werden kann. Das Asylverfahren darf noch nicht rechtskräftig negativ abgeschlossen sein.

(APA/Red.)

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