Rot-Weiß-Rot-Card: Regierung will Öffnung für Lehre

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27 05 2018 Stockholm Schweden SWE Die Nationalflagge �sterreichs weht im WInd *** 27 05 2018 S(c) imago/Marius Schwarz (Marius Schwarz)
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Über das Angebot zogen zuletzt nur 1800 Menschen nach Österreich. Nun sollen Mangelberufe über die Rot-Weiß-Rot-Karte besetzt werden.

Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) soll für Lehrlinge geöffnet werden. Jugendliche aus Drittstaaten sollen künftig für die Ausübung von Mangelberufen über diese Zuwanderungskarte legal nach Österreich einwandern dürfen. Besonders gut angenommen wurde die 2011 eingeführte RWR-Karte bisher nicht. 2016 und 2017 gab es jeweils rund 1800 Zuzüge über die Karte.

Die RWR-Karte wurde ab Mitte 2011 als Steuerungsinstrument für den Zuzug von Nicht-EU-Bürgern nach Österreich etabliert. Ziel war es, mittels eines Punktesystems vor allem qualifizierte Beschäftigte für den Arbeitsmarkt zu finden. Ausgegangen wurde von etwa 8.000 Personen, die jährlich eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten. Dieser Wert wurde bisher klar verfehlt.

Letzte Reform 2017

Aus diesem Grund wurde die Karte zuletzt 2017 reformiert. Ausländische Uni-Absolventen erhalten seitdem ein Jahr - statt bisher sechs Monate - Zeit, um nach Abschluss ihres Studiums einen qualifizierten Job in Österreich zu finden, ohne ihren Aufenthaltstitel zu verlieren. Außerdem bekommen auch Bachelor-Absolventen und Gründer von Start-ups Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Die Gültigkeitsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte wurde von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert, erst danach wird eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus für einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang ausgestellt.

Grundsätzlich können derzeit sechs Gruppen über die RWR-Karte einwandern: besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, Studienabsolventen einer österreichischen Hochschule, selbstständige Schlüsselkräfte und Start-up-Gründer. Schlüsselkräfte und Fachkräfte in Mangelberufen benötigen bestimmte Qualifikationen und eine fixe Jobzusage. Höchstqualifizierte, die entsprechend hohe Kenntnisse in ihrem Bereich vorweisen müssen, benötigen keine fixe Jobzusage. Sie erhalten sechs Monate Zeit, sich mit einem Visum um einen adäquaten Job in Österreich zu kümmern.

Wer ein Studium an einer österreichischen Uni, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuni zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt bestreitet und es mit einem Bachelor oder einem höheren Diplom abschließt, erhält zwölf Monate die Möglichkeit, sich am Arbeitsmarkt nach einer Tätigkeit umzusehen.

(APA)

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