Am Montag beginnt in Ostösterreich wieder die Schule - teilweise unter geänderten Bedingungen: Kinder mit Deutschschwächen sitzen in eigenen Klassen, Schulschwänzer werden strenger bestraft, und niemand darf mehr rauchen.
Wien. Neun Wochen Sommerferien sind zwar lang – nun aber bald zu Ende. Am Montag werden Schüler und Lehrer in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland zurück in den Schulalltag kehren. Eine Woche später folgen die restlichen Bundesländer. Auf Schüler und Lehrer wartet so manch Neues. Es treten im Schuljahr 2018/19 nämlich einige politische Reformen in Kraft.
Deutschklassen
Die am häufigsten diskutierte Änderung ist unter dem Schlagwort Deutschklassen bereits seit Monaten in den Medien. Mit Schulbeginn werden mehr als 700 solcher Klassen eingerichtet. Diese müssen von Kindern, die dem Unterricht aufgrund von Deutschproblemen nicht folgen können, besucht werden – allerdings nur von Schulanfängern und Quereinsteigern (kommen unter dem Schuljahr neu dazu). In diesen separaten Klassen wird in 15 bis 20 Wochenstunden Deutsch unterrichtet. In den Fächern Zeichnen, Musik und Turnen werden die Kinder gemeinsam mit allen anderen beschult. Nach jedem Semester werden die Sprachfortschritte überprüft. Bei entsprechender Verbesserung können die Kinder in die Regelklassen wechseln. Sonst müssen sie weiter in der Deutschklasse bleiben. Nach maximal vier Semestern ist dort aber Schluss.
Schulschwänzen
Mit Beginn des Schuljahres tritt bereits ein weiteres Gesetz der türkis-blauen Bundesregierung in Kraft: die strengeren Regeln für Schulschwänzer. Ab nun wird ein Verfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingeleitet, sobald ein Schüler den vierten (vollen) Tag ungerechtfertigt der Schule fernbleibt – wobei diese Tage nicht unbedingt aufeinander folgen müssen. Außerdem wird eine Mindeststrafe von 110 Euro eingeführt und die Verhängung von Strafen vereinfacht.
Gruppengrößen
Es gibt im heurigen Schuljahr auch Änderungen, die noch auf die rot-schwarze Vorgängerregierung zurückgehen: Die Schulautonomie wird größer. Schulen können flexibel große Gruppen bilden. Klassenschülermindest- wie -höchstzahlen bzw. Teilungsziffern fallen weg. Außerdem können Direktoren sich eingeschränkt ihre Lehrer aussuchen. Der Abschluss des Dienstvertrags bleibt aber weiter bei den Schulbehörden. Mehrere Schulstandorte können sich außerdem zu Clustern zusammenschließen.
Digitalisierung
Ebenso von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht wurde der Ausbau des digitalen Unterrichts in den Schulen. Nach einem Pilotversuch im Vorjahr wird es nun in den AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen flächendeckend eine neue verbindliche Übung geben: Sie heißt Digitale Grundbildung. Zwei bis vier Wochenstunden müssen es in den vier Jahren sein. Auf dem Stundenplan stehen Office-Anwendungen, Informations-, Daten- und Medienkompetenz, Sicherheit sowie Computational Thinking. Die Schulen können allerdings selbst entscheiden, ob sie dies in speziellen Stunden oder integriert in anderen Fächern vermitteln.
Schulreife
Wer schulreif ist und wer nicht, soll erstmals anhand eines österreichweit einheitlichen, verbindlichen Kriterienkatalogs entschieden werden. Der wird im Jänner und Februar, in der Zeit der Schuleinschreibungen, zum Einsatz kommen. Es gibt festgelegte kognitive, sprachliche, körperliche sowie soziale Kriterien – überprüft werden etwa Feinmotorik, zahlenbezogenes Vorwissen oder Konzentrationsfähigkeit.
Bildungsdirektion
Auch organisatorisch gibt es Änderungen: Ab 1. Jänner 2019 treten Bildungsdirektionen an die Stelle der Landesschulräte bzw. der Schulabteilungen der Länder. Es wird zwar weiterhin zwischen Bundes- und Landeslehrern unterschieden. Verwaltet werden sie nun allerdings unter einem gemeinsamen Dach. Das übernehmen die Bildungsdirektionen. Sie sind gemeinsame Bund-Länder-Behörden und als solche in Österreich einzigartig.
Rauchen
Strengere Regeln gibt es im neuen Schuljahr nicht nur für Schulschwänzer, sondern auch für Raucher. Das Rauchen ist fortan auf der gesamten Schulliegenschaft verboten – und kann auch nicht per Hausordnung umgangen werden. Es darf auch auf Freiflächen wie dem Schulhof nicht mehr geraucht werden – weder von Schülern noch von Lehrern oder sonstigen Personen. (APA/j. n.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2018)