Filmkritik: Familienrichterin in ethischem Dilemma

Kindeswohl
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In „Kindeswohl“ muss Emma Thompson über eine Bluttransfusion entscheiden. Ab Freitag im Kino.

Gegen den Willen der Eltern und im vollen Wissen, dass eines ihrer beiden Kinder dafür getötet werden muss, um dem anderen das Weiterleben zu sichern, ordnete im Jahr 2000 der High Court of Justice in London die Trennung siamesischer Zwillinge im frühen Säuglingsalter an. In abgewandelter Form lieferte der Fall in dem 2014 erschienenen Roman „Kindeswohl“ von Ian McEwan das Vorspiel zu einer Charakterstudie über eine verschlossene Familienrichterin. Sie fällt zu Beginn ein gleich lautendes Urteil und wird dann mit der Klärung eines ähnlichen Dilemmas beauftragt: Ein 17-jähriger Zeuge Jehovas leidet unter Leukämie. Aber eine lebensrettende Bluttransfusion wäre ein Verstoß gegen seinen Glauben.

Richard Eyre, in England vor allem als Theaterregisseur bekannt, hat „Kindeswohl“ nun verfilmt (Originaltitel: „The Children Act“): Nach dem opulenten Liebesmelodram „Abbitte“ (2007) und dem tieftraurigen Sittengemälde „Am Strand“ (2018) ist es die dritte McEwan-Adaption in nur elf Jahren. Und die am wenigsten gefühlstaumelige, am bündigsten erzählte und am bodenständigsten inszenierte. Das mag mit der weiblichen Hauptfigur (nuanciert gespielt von Emma Thompson) zu tun haben, auf deren Privatleben es abgefärbt hat, dass sie ihre Emotionen berufsbedingt verbergen oder unterdrücken muss. Entsprechend köchelt die Darstellung ihres Gemütszustands auf Sparflamme und explodiert erst im gut gemeinten, aber etwas ungelenk wirkenden Finale.

Order, ein Baby umzubringen

Nachdem sie ihr umstrittenes Urteil in der Zwillingscausa verkündet hat und wieder in ihrer schön eingerichteten bürgerlichen Wohnung angekommen ist, erzählt sie ihrem Gatten (Stanley Tucci) lakonisch, dass sie die Order erteilt habe, ein Baby umbringen zu lassen. Er reagiert erstaunlich gleichgültig, lenkt das Gespräch unvermittelt auf ihr eingeschlafenes Eheleben. Aber seine Bitte nach mehr Aufmerksamkeit prallt an ihr ab, woraufhin er zu einem sachlich angekündigten Seitensprung mit einer jüngeren Kollegin aufbricht.

Das sonst so wohlgeordnete Leben der disziplinierten Richterin gerät durch diese Kränkung leicht aus den Fugen. Am Arbeitsplatz unterlaufen ihr Schusseligkeiten. Nur wenn sie den ehrwürdigen Gerichtssaal betritt, wirkt sie gefasst, etwas gereizt vielleicht. Nach Feierabend ist sie freudlos. Sie hat ganz offensichtlich zu trauern verlernt. Die Personen in ihrem Umfeld sind nicht weniger gefühlsleer und pragmatisch. Nur der kranke Maturant, den sie im Spital aufsucht, um zu ermitteln, ob er die Bluttransfusion aus eigenem Entschluss oder wegen seiner frommen Eltern verweigert, bildet durch seine ungestüme Neugier einen Gegenpol, wirkt wie ein romantischer Idealist, der unter lauter scheintoten Vernunftmenschen verloren ist.

Nachdem sie seine Rettung per Gerichtsbeschluss erzwungen hat, schwört er seinem Glauben ab und entwickelt eine Fixierung auf sie. Ob seine Hingabe amourös oder platonisch motiviert ist, lässt sich schwer sagen. Sie hingegen weist seine Avancen höflich, aber bestimmt zurück, obwohl sie auch Gefühle für ihn zu hegen scheint. Wie so oft bei McEwan (der auch das Drehbuch verfasst hat) lassen sich die Leidenschaften der Figuren nie in vorgegebene Kategorien pressen. Das Begehren bleibt mysteriös.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2018)

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