Causa BVT: Nach dem Staat wird noch der Rechtsstaat beschädigt

Der U-Ausschuss zur Affäre um das Amt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nimmt diese Woche seine Arbeit wieder auf.
Der U-Ausschuss zur Affäre um das Amt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nimmt diese Woche seine Arbeit wieder auf.(c) Clemens Fabry
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500.000 E-Mails einer Anwaltskanzlei sind im Parlament gelandet. Die anwaltliche Verschwiegenheit ist dem U-Ausschuss offenbar nicht so wichtig.

Der U-Ausschuss zur Affäre um das Amt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nimmt diese Woche seine Arbeit mit einer großen Hypothek wieder auf: Die Abgeordneten haben sich rund 500.000 E-Mails einer Anwaltskanzlei ins Haus liefern lassen, die vor Jahren in die Hand der Staatsanwaltschaft gekommen sein sollen. Das wäre, soweit es um die Aufklärung möglicher Fehler des Geheimdiensts geht, nicht so problematisch. Wie das Justizministerium jedoch warnt, enthält die reichhaltige Korrespondenz auch Daten, die mit der Causa BVT nicht unmittelbar zu tun haben.

Man muss den Stil der betroffenen Kanzlei nicht mögen: Der SPÖ-nahe Seniorchef Gabriel Lansky macht weniger mit juristischer Brillanz von sich reden als mit Lobbying. So auch im außenpolitisch brisanten Fall, der ihn auf den Schirm der Staatsschützer gebracht hat: Lansky unterstützte bei Ermittlungen gegen Rachat Alijew, den früheren kasachischen Botschafter in Österreich und in Ungnade gefallenen Ex-Schwiegersohn des kasachischen Staatspräsidenten, die Witwen zweier Bankmanager, deren Ermordung Alijew vorgeworfen worden war. (Alijew nahm sich im Gefängnis in Wien das Leben, bevor ein Urteil gesprochen wurde.)

Dass hinter dem von Lansky vertretenen Opferverein der kasachische Geheimdienst gestanden wäre, konnte nicht nachgewiesen werden; ein Verfahren gegen den Anwalt wurde eingestellt. Doch die beschlagnahmten Daten blieben beschlagnahmt – und können nun von den Abgeordneten im U-Ausschuss eingesehen werden. Ohne Rücksicht darauf, ob die Korrespondenz für die Aufklärung der BVT-Affäre relevant ist oder nicht.


Damit ist ein Loch in die als verlässlich geglaubte Mauer der anwaltlichen Verschwiegenheit geschlagen. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass der eine oder andere verhaltensauffällige Abgeordnete Informationen aus dem geheimen Datenraum in die Öffentlichkeit spielt. Für den Rechtsstaat wäre das verheerend: Wenn Korrespondenz mit dem Anwalt nicht mehr vertraulich ist, ist gar nichts mehr sicher.

Wie hier der Rechtsstaat ramponiert wird, passt auf bittere Weise zum Schaden, den der Fall BVT der Republik insgesamt zugefügt hat. Seit der Hausdurchsuchung beim Verfassungsschutz, einer der wichtigsten Behörden des Staates, machen vormals befreundete Dienste einen Bogen um Österreich. Wer dafür die politische Verantwortung trägt, wäre die wichtigste Frage für den U-Ausschuss, wobei Innen- und Justizministerium einander wechselweise die Schuld zuschieben. Über die Verstimmung kann nicht einmal die putzige Entlastungsoffensive hinwegtäuschen, die am Wochenende Karoline Edtstadler (ÖVP) als Erste vorgetragen hat: Zum wievielten Mal kündigt die Staatssekretärin im Innenministerium an, das Sexualstrafrecht zu verschärfen?

Dass die Ressortchefs Herbert Kickl (FPÖ) und Josef Moser (VP-nominiert) bei jeweils einem Koalitionspartner den stärkeren Rückhalt haben, sorgt immerhin dafür, dass die Verantwortlichkeit (des anderen) genauer unter die Lupe genommen wird. Ist es der Innenminister, der selbst so gar nicht daran schuld sein will, dass die Polizei in beispielloser Weise bei den Staatsschützern einmarschiert ist? Oder der Justizminister, dem jene Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft untersteht, die ohne Zögern die richterliche Bewilligung eingeholt hat? Diese ist vorige Woche vom Oberlandesgericht Wien für illegal erklärt worden, was immerhin belegt, dass die Kontrolle im Instanzenzug funktioniert.

Josef Moser will jetzt die Staatsanwaltschaft dazu verpflichten, wie in früheren Zeiten über jeden einzelnen Fall detailliert und konstant ins Ministerium zu berichten. Sie solcherart in ihrer Arbeit zu behindern wäre aber gar nicht nötig, wenn die Leute in der Staatsanwaltschaft nur etwas mehr Weitblick entwickelten und in heiklen Fällen bei den Vorgesetzten bis ins Ministerium Rücksprache hielten. Das dürften sie selbstverständlich auch ohne Pflicht.

Den Fehler der Hausdurchsuchung, gewiss nicht der einzige in der ganzen Causa, kann niemand ungeschehen machen. Das Anwaltsgeheimnis kann hingegen noch gehütet werden.

(Dieser Kommentar wurde am 3. September um 22:45 Uhr überarbeitet, weil die erwähnten Daten von der Staatsanwaltschaft und nicht dem BVT aufbewahrt worden sein dürften.)

E-Mails an: benedikt.kommenda@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.09.2018)

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