U-Ausschuss: Schaden für das BVT jetzt bestätigt

Drei BVT-Mitarbeiter sagten am Mittwoch aus – fotografiert dürfen sie nicht werden.
Drei BVT-Mitarbeiter sagten am Mittwoch aus – fotografiert dürfen sie nicht werden. (c) APA/HANS PUNZ
  • Drucken

Ausländische Partnerdienste wollten Österreichs Nachrichtendienst von der Zusammenarbeit ausschließen. Zeugen beklagen unprofessionelle Hausdurchsuchung.

Wien. Heftige Kritik an der Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gab es auch an Tag zwei des BVT-Untersuchungsausschusses. Diese sei schlecht vorbereitet gewesen, nicht professionell abgelaufen und habe für einen Reputationsschaden gesorgt.

Die Zeugen

Geladen war diesmal die Leiterin der Rechtsabteilung im BVT, die bei der Hausdurchsuchung in Abwesenheit der BVT-Führungsspitze bei der Staatsanwältin die Rechtmäßigkeit der Razzia hinterfragte. Außerdem wurden ein IT-Mitarbeiter und ein Mitarbeiter des Nachrichtendienstes befragt.

Der Schaden

Funktioniert die Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten trotz der Hausdurchsuchung weiterhin? Innenminister Herbert Kickl beteuert dies immer wieder, auch BVT-Chef Peter Gridling hat angegeben, die Zusammenarbeit funktioniere weitgehend. Aber schon am Dienstag war im U-Ausschuss ausgesagt worden, dass die Partnerdienste kaum noch Informationen mit Österreich teilten. Und am Mittwoch wurde der Schaden für das BVT bei der internationalen Zusammenarbeit auch mit einem Dokument belegt: Gridling hatte demnach der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mitteilen lassen, dass eine Suspendierung des BVT aus dem Berner Club im Raum stehe und dass man den Partnerdiensten eine „Schadensanalyse“ präsentieren müsse, um dies zu verhindern. Dazu muss man wissen: Mit dem Berner Club wird die informelle Zusammenarbeit von 28 Nachrichtendiensten der EU, der Schweiz und Norwegens bezeichnet. Es ist die wichtigste Plattform zum Austausch von Informationen.

Die Erkenntnisse

Die Hausdurchsuchung war auch für die Leiterin der Rechtsabteilung im BVT „überschießend“. Und ihrer Ansicht nach hat bei der zuständigen Staatsanwältin zumindest in der Anfangsphase das Verständnis dafür gefehlt, mit welch sensiblen Daten man da zu tun habe. Beim Richter, der die Hausdurchsuchung bewilligt hatte, hatte die Leiterin der Rechtsabteilung überhaupt den Eindruck, dass dieser „nicht umfassend informiert“ gewesen sei.

Der Antrag auf „Versiegelung“ der Akten wurde abgelehnt, diese wurden einfach in Kisten und Plastiksackerln abtransportiert, anstatt sie entsprechend zu sichern. In diese Kerbe schlägt auch die Kritik des IT-Mitarbeiters: Er bemängelte die fehlende forensische Nachvollziehbarkeit, wer wann Zugriff zu welchen Datenträgern gehabt hatte.

Und noch einen gewichtigen Vorwurf bringt der IT-Mitarbeiter vor: Bei der Hausdurchsuchung hätten die Beamten gar nicht sagen können, nach was genau sie eigentlich suchen. Deren Konzept sei es gewesen, einfach alle Daten des BVT mitzunehmen, um dann, so sein Verdacht, bei der Auswertung auf „Zufallsfunde“ stoßen zu können.

Die Begründung für die überstürzte Durchführung der Hausdurchsuchung, dass nämlich die Gefahr bestünde, dass Daten per „Fernlöschung“ beseitigt würden, bezeichnete er als „Schwachsinn“. Es sei zwar möglich, Daten zu löschen, auch von außerhalb des Büros, aber jeder Zugriff auf die Daten – ob sie jetzt angelegt, gelesen, verändert oder gelöscht werden – wird protokolliert und ist damit nachvollziehbar. Und dieses Protokoll lasse sich nicht verändern.

Die Überraschung

Untersuchungsausschüsse sind prinzipiell nicht öffentlich. Lediglich die Abgeordneten, ihre Mitarbeiter und Medienvertreter dürfen im Ausschusslokal anwesend sein. Umso überraschender war, dass am Mittwoch eine Mitarbeiterin aus dem Kabinett von Innenminister Herbert Kickl angetroffen wurde, die eifrig mitschrieb. Zutritt hatte sie sich mit einem Presseausweis verschafft. „Das ist völlig unzulässig“, befanden die Fraktionsführer Kai Jan Krainer (SPÖ) und Stephanie Krisper (Neos). Die Kickl-Mitarbeiterin verließ ob der Aufregung den U-Ausschuss wieder.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.09.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ)
Innenpolitik

VfGH: Kickl muss BVT-U-Ausschuss weitere Aktenteile vorlegen

Der Verfassungsgerichtshof hat zugunsten von SPÖ, Neos und Liste Pilz entschieden: Das Innenministerium muss den sogenannten Kabinettsakt nachliefern.
Justizminister Josef Moser bei einer am heurigen Forum Alpbach gegebenen
premium

BVT-Affäre: Kommen neue Regeln für Ermittler?

Nach der rechtswidrigen Hausdurchsuchung in Büros und Wohnungen von Verfassungsschützern machen Experten brisante Vorschläge zur Verbesserung der Behörden-Organisation. Indessen wird der fallführenden Oberstaatsanwältin die Missachtung eines Auftrags ihrer Vorgesetzten vorgeworfen.
Innenpolitik

BVT: Leitende Staatsanwältin wegen Amtsmissbrauchsverdachts angezeigt

Die für die Causa um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zuständige Staatsanwältin wurde angezeigt.
SONDERSITZUNG DES NATIONALRATES ZU BVT: KICKL
Innenpolitik

Kickl: „Ich habe Recht, Sie haben Unrecht“

Parlament. Die Opposition scheitert mit ihrem Misstrauensantrag gegen den Innenminister wegen der BVT-Affäre.
Innenminister Kickl muss sich neuerlich vor dem Parlament verantworten.
Innenpolitik

BVT-Sondersitzung: "Kickl war zu jedem Zeitpunkt informiert"

Die SPÖ glaubt, dass Innenminister Herbert Kickl "Drahtzieher" der rechtswidrigen Hausdurchsuchung im BVT sei und bat das Parlament zur Sondersitzung. Kickl verteidigte seine Arbeit.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.