Die Staatsanwaltschaft bestätigte „Verwechslung“.
Wien. Der von der FPÖ angezeigte Facebook-Nutzer ist nicht – wie von der FPÖ behauptet – jener von Abschiebung bedrohte oberösterreichische Lehrling, der von Bundespräsident Alexander Van der Bellen und dem oberösterreichischen Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) vor kurzem auf seiner Arbeitsstelle besucht worden war. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Wels. Es habe sich „um eine Verwechslung gehandelt“, hieß es von der Behörde.
FPÖ-Klubchef Johann Gudenus hatte einen Mann wegen einer „Gefällt mir“-Angabe auf Facebook als mutmaßlichen Terrorsympathisanten angezeigt. Per Aussendung hatte die FPÖ dann behauptet, der angezeigte Mann sei jener Lehrling aus Oberösterreich, der von Van Der Bellen besucht worden war. Diese Behauptung war falsch; das Facebook-Profil gehörte einem anderen. Die Freiheitlichen hatten sich nach dem Besuch über die Geste des Bundespräsidenten echauffiert; dieser hatte ein Signal an die türkis-blaue Bundesregierung senden wollen, Abschiebungen während der Lehre zu stoppen.
Gudenus: „Bedauerlich“
Nebeneffekt der FPÖ-Anzeige war, dass Anschobers prominente Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ in Misskredit kam. Der Landesrat sagte nach der Bestätigung der Staatsanwaltschaft, die Vorgehensweise der FPÖ dürfe „nicht zur Normalität in diesem Land werden“. Gudenus habe „einen völlig wehrlosen jungen Menschen öffentlich angeprangert“ und versuche nun, „die Schuld anderen umzuhängen“.
Gudenus meinte dazu: „Ich finde das für ihn sehr bedauerlich.“ Im Prinzip sei aber von der FPÖ nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt worden. Vielmehr sieht Gudenus die Verantwortung bei Anschober. Er habe auf seinem Facebook-Profil die Markierungen nicht überprüft. (red./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.09.2018)