In der Causa um eine von FPÖ-Klubobmann Gudenus getätigte Anzeige stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen Lehrling ein, den die FPÖ zu Unrecht öffentlich beschuldigt hatte.
Im Fall eines von der FPÖ Wien angezeigten Facebook-Users hat die Staatsanwaltschaft Wels am Freitag mitgeteilt, dass Ermittlungen gegen jenen oberösterreichischen Lehrling, der von Bundespräsident Alexander Van der Bellen an seinem Arbeitsplatz besucht worden ist, eingestellt wurden. Gegen den Inhaber jenes Profils, gegen das sich die Vorwürfe richteten, werde noch ermittelt.
Der Vorwurf in der von der FPÖ Wien eingebrachten Anzeige laute demnach, dass der Beschuldigte sich an einer terroristischen Vereinigung beteilige, indem er mit der "Liwa Fatemiyoun" sympathisiere. Es sei aber auch noch Gegenstand von Ermittlungen, ob es sich dabei um eine terroristische Vereinigung handle, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Die FPÖ hatte kurz nachdem Klubobmann Johann Gudenus die Anzeige getätigt hatte dies öffentlich bekundet und behauptet, bei dem betroffenen Mann handle es sich um den oberösterreichischen Lehrling. Diese Angabe stellte sich als falsch heraus. Eine Entschuldigung von der FPÖ gab es bislang keine.
(APA)