Neues EU-Copyright ohne verpflichtende Uploadfilter

Auch Karl Markovics warb in einer Videobotschaft an das EU-Parlament für die Copyright-Reform.
Auch Karl Markovics warb in einer Videobotschaft an das EU-Parlament für die Copyright-Reform. Die Presse
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Am Mittwoch stimmt das EU-Parlament erneut über das neue Urheberrecht ab. Die verpflichtenden Upload-Filter wurde gestrichen, kommen könnten sie dennoch.

Die Propagandaschlacht zwischen Medienanbietern, Künstlern und Netzaktivisten um das neue Urheberrecht in der Europäischen Union neigt sich (endlich) dem Ende zu. Kommende Woche stimmen die EU-Parlamentarier über einen überarbeiteten Entwurf des neuen EU-Copyrights ab. Den ursprünglichen Vorschlag, der Kritikern zufolge „das Ende des Internets“ hätte bringen sollen, lehnte das Parlament im Sommer überraschend ab.

Umstritten waren vor allem der Artikel 13, der Online-Plattformen dazu angehalten hat, die Inhalte ihrer Nutzer schon vor Veröffentlichung auf mögliche Urheberrechtsverstöße zu überprüfen. Kritiker legten das als impliziten Zwang aus, sogenannte Uploadfilter zu installieren. Diese Software vergleicht automatisch jede Datei, die ein Nutzer hochlädt mit potenziell geschützten Inhalten. Der flächendeckenden Zensur im Netz wäre damit Tür und Tor geöffnet, argumentierten die Gegner. Seither wurden über 200 Abänderungsanträge eingebracht. Im neuen Entwurf sollen die Uploadfilter nach Informationen der „Presse“ nun nicht mehr vorkommen. Die Online-Plattformen sollen zwar weiter haftbar für die Inhalte sein, die ihre Nutzer hochladen. Der Passus, wonach sie „technische Maßnahmen“ treffen müssten, um das zu verhindern, wurde aber gestrichen. Stattdessen sollten sie Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern ausverhandeln.

Kein Geld für reine Fakten

Betroffen sind zudem nur noch jene Anbieter, die „bedeutende Mengen“ an Uploads hosten und diese „bewerben“. Wie diese jedoch urheberrechtlich geschütztes Material ohne Upload-Filter vorab aussortieren sollen, bleibt offen. Es ist also durchaus denkbar, dass etliche Anbieter, wie bisher etwa YouTube, freiwillig auf die Filter-Software zurückgreifen werden.

Auch Artikel elf soll nun in einer entschärften Form ins Plenum zurückkommen. Dieser sah ein fünfjähriges Leistungsschutzrecht für Verlagshäuser vor. Demnach sollen kommerzielle Anbieter künftig bezahlen, wenn kleine Ausschnitte von urheberrechtlich geschützten Texten, etwa Zeitungsartikeln, verwenden. Reine Fakten seien künftig vom Leistungsschutzrecht ausgenommen, heißt es zur „Presse“. Und auch für Einzellinks, die mit einzelnen Worten eingeleitet würden, müssten nicht mehr bezahlt werden.

Ob das reichen wird, um die Mehrheit der Abgeordneten vom neue Urheberrecht zu überzeugen, ist unklar, die Chancen sind jedenfalls deutlich gestiegen. Denn im Grundsatz bestreitet kaum jemand, dass die EU dringend ein neues Urheberrecht braucht. Die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2001 reichen nicht mehr aus, um den europäischen Medienhäusern, Filmschaffenden und Künstlern eine Chance zu geben, an den Einnahmen, die mit ihren Arbeiten im Internet erzielt werden, besser beteiligt zu werden.

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