Ministeriums-"Journalistin" wollte mit Kamera zu BVT-Sondersitzung

SONDERSITZUNG DES NATIONALRATES ZU BVT: KRAINER / KICKL
SONDERSITZUNG DES NATIONALRATES ZU BVT: KRAINER / KICKLAPA/ROLAND SCHLAGER
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Neuer Wirbel um eine Mitarbeiterin des Innenministeriums, die sich als Journalistin ausgab: Diesmal wollte eine Mitarbeiterin samt Kamera in den Medienraum.

Am Rande der Nationalratssondersitzung zur Affäre um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hat das Innenministerium abermals für Wirbel im Hohen Haus gesorgt: Nachdem sich bereits im U-Ausschuss eine Mitarbeiterin von Minister Herbert Kickl (FPÖ) als "Journalistin" eingeschlichen hatte, wollte am Freitag wieder eine Mitarbeiterin des Innenministeriums mit Kamera ins Parlament. Es wurde ihr zwar der Zutritt gewährt - allerdings nur ohne Kamera.

Vonseiten des Parlamentsdirektion hieß es, dass die Innenministeriums-Bedienstete einen sogenannten Dienstauftragsschein habe, um als offizielle Vertreterin eines Ressorts ins Parlament gelassen zu werden. Um Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte mitzunehmen, brauche es aber eine gesonderte Genehmigung, die in diesem Fall nicht erteilt worden sei. Es sei wichtig, dass Medienräume, die vertrauliche Rückzugsorte zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung sein sollen, auch "bestimmungsgemäß" genutzt werden, betonte die Parlamentsdirektion. Eine formale Regelung, um das zu gewährleisten, werde aktuell unter Einbindung der Vereinigung der Parlamentsredakteure diskutiert.

Kickls "Spitzel" im Medienraum

Der Oppositionsführer im BVT-Untersuchungsausschuss, Jan Krainer (SPÖ), bezeichnete es als "unerhört, dass Kickl seine Spitzel nicht nur in den Medienraum des U-Ausschusses schicke, sondern auch Journalisten bei ihrer Arbeit in den Parlamentssitzungen überwachen will". Immerhin habe die Parlamentsdirektion der Mitarbeiterin die Kamera abgenommen, damit sie nicht die Abgeordneten und ihre Unterlagen filmen könne.

Mitte der Woche hatte sich unter anderem schon eine Referentin aus Kickls Kabinett als "Journalistin" getarnt in den Medienraum des BVT-U-Ausschusses gesetzt, wo Journalisten eigentlich ungestört arbeiten sollen. Dieser Vorfall wurde auch in der "Dringlichen Anfrage" der SPÖ an Kickl in der Nationalratssitzung thematisiert. Kickl meinte dazu, dass diese Referentin über einen Presseausweis verfüge und auch für Öffentlichkeitsarbeit zuständig sei, womit die Teilnahme in Untersuchungsausschüssen mit ihrem Aufgabenbereich vereinbar sei. Die Ausschusssitzungen sind freilich nicht grundsätzlich öffentlich, sondern lediglich "medienöffentlich", das heißt, Journalisten mit Presseausweis dürfen sie zum Zweck der Berichterstattung verfolgen.

(APA)

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