Bauordnungsnovelle

Was in Wien auf die Baubranche zukommt

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Nach der Aufregung um über Nacht eingeführte Schutzvorschriften für Altbauten stehen die nächsten Neuerungen bevor. Der Wohnbau soll forciert werden – ob die Maßnahmen dafür reichen, ist umstritten.

Um die Wiener Bauordnung gab es diesen Sommer viel Aufregung. Überraschend eingeführte, strengere Regeln zum Schutz erhaltenswerter Altbauten führten dazu, dass auf etlichen Baustellen bereits begonnene Abrissarbeiten gestoppt werden mussten. Bis zur behördlichen Klärung, ob der Abbruch des Altbestandes fortgesetzt werden darf oder nicht, liegen nun diverse Bauprojekte auf Eis. Durchaus möglich, dass beim einen oder anderen Haus der Originalzustand wiederhergestellt werden muss.
Die umstrittene Neuregelung war quasi ein Vorgriff auf die „große“ Wiener Bauordnungsnovelle, die im Herbst beschlossen werden soll. Diese bringt nun auch die eine oder andere Vereinfachung für Bauherren, wie etwa Verfahrenserleichterungen für Kleinprojekte sowie die Lockerung bestimmter Bauvorschriften. Beispielsweise muss es künftig nicht mehr für jede Wohnung ein eigenes Kellerabteil geben, die Stellplatzverpflichtung wird weiter entschärft und die Mindestwohnungsgröße von 30 auf 25 Quadratmeter reduziert.

Limit für Grundstückspreise

Zudem wird eine neue Widmungskategorie für geförderten Wohnbau geschaffen. Dort soll, um den Bau leistbarer Wohnungen zu fördern, der Grundstückspreis mit 188 Euro pro Quadratmeter limitiert werden. Was freilich nicht alle begeistert – so ortet etwa der Haus- und Grundbesitzerbund einen „eigentumsrechtlich bedenklichen Eingriff in den Preismechanismus“.
Beim Immo-Consulter EHL sieht man die Sache differenziert: Grundsätzlich sei „alles zu begrüßen, was mehr Wohnungen schafft“, sagt Sandra Bauernfeind, Chefin von EHL Wohnen, im Gespräch mit der „Presse“. Das sei auch der Schlüssel zu leistbarem Wohnen, „denn bei mehr Angebot regulieren sich die Preise von selbst“.

Einen Bauboom werde die Neuregelung aber kaum auslösen – schon deshalb, weil fraglich sei, wo solche neuen Widmungsgebiete überhaupt noch geschaffen werden können: „Am ehesten auf der grünen Wiese.“ Denn es kommen dafür nur Gebiete infrage, die erst in Bauland umgewidmet werden müssen. Und die gibt es vor allem am Stadtrand, wo aber meist die nötige Infrastruktur fehlt. Bauernfeind hält es deshalb für ebenso wichtig, dass Nachverdichtungen im verbauten Gebiet forciert werden. Viele Gebäude wären bautechnisch für eine Aufstockung geeignet, die Hindernisse liegen eher im rechtlichen Bereich.

Bei Häusern mit Wohnungseigentum braucht man die Zustimmung aller Eigentümer, und ganz generell stoßen Aufstockungen oft auf Widerstand bei den Anrainern. Auf Dauer verhindern können sie es zwar meist nicht, denn, so Bauernfeind, „es gibt kein Recht auf unverbauten Ausblick“. Wohl aber können Einsprüche den Baubeginn lange hinauszögern.

„Viel Luft nach oben“

Das Thema Nachverdichtung gebe es „noch viel Luft nach oben“, bestätigt auch Martin Prunbauer, Präsident des Haus- und Grundbesitzerbundes. Auch er hält es für sinnvoll, „neben dem Neubau auch den Gebäudebestand für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu nutzen“. Dafür müsse es aber miet- und steuerrechtliche Investitionsanreize geben, meint er. Die derzeit geltenden, strengen Regelungen seien eher ein Hemmnis.
Und die anderen geplanten Neuerungen? Die Novelle enthalte einige gute Punkte, sagt Bauernfeind, wenn es auch bei manchen wünschenswert wäre, „dass sie noch weiter gingen“. Zum Beispiel seien Verfahrensvereinfachungen nicht nur für Kleinprojekte, sondern auch für den großvolumigen Wohnbau nötig. Gerade dieser sorge ja für mehr Wohnraum.

Neue Widmungskategorie

Geförderter Wohnbau. Auf Grundflächen, die künftig im Zuge der Aufwertung zu Bauland diese Widmung erhalten, sollen nur Bauten mit einem überwiegenden Anteil an geförderten Wohnungen errichtet werden dürfen. Der Grundstückspreis wird mit 188 Euro pro Quadratmeter beschränkt. Das soll Grundstücksspekulationen vorbeugen, ist aber wegen des Eingriffs ins Eigentumsrecht nicht unumstritten.

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