Keine Schwulen-Pornos abgerufen: Kein Asyl für Afghanen

Ein neuer Fall von Ablehnung eines Asylantrags wegen laut Behörde unglaubhafter Homosexualität: Diesmal waren es mangelnde Bilder am Handy eines Afghanen, die die Behörden bemängelten.

Die Plattform "Mehr Fairness im Asylverfahren" hat einen neuen Fall eines abgelehnten Asylbescheids eines nach eigenen Angaben homosexuellen Asylbewerber öffentlich gemacht. Dieses Mal waren es laut Bescheid mangelnde Porno-Seiten-Abrufe und das Fehlen von Fotos von Männern in Chatverläufen, die die Homosexualität des Betroffenen für den Beamten nicht glaubhaft gemacht haben. Die Identität des Betroffenen aus Afghanistan machte der Verein nicht öffentlich.

Der Bescheid stammt bereits aus dem Jänner 2018 und lautet im Wortlaut: "Nachdem Sie über ein Smartphone verfügen und offensichtlich auch das Internet nutzen, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie bei tatsächlichem Verkehr mit anderen Männern, keinerlei Fotos (resultierend aus Chats) auf Ihrem Handy vorweisen können (Fotos wurden freiwillig gezeigt)." Weiters heißt es darin: "Auch kann nicht nachvollzogen werden, dass Sie nur oberflächliche Angaben zu Ihrem Internetnutzungsverhalten angeben können. Hier wäre bei tatsächlichem Interesse (wie angegeben) an pornographischem Material über Homosexuelle, zumindest von Lieblingsseiten im Internet auszugehen."

Vorwurf: Mangelnde Qualitätssicherung

Die schubladenhafte Begründung in Asyl-Ablehnungen von schwulen Asylwerbern sorgte in den vergangenen Wochen mehrmals für Aufsehen. Erst erlangte ein Asylbescheid eines 18-jährigen Afghanen weltweit Berühmtheit, weil sein "Gehabe nicht darauf hindeutet", dass er schwul sei. Wenig später sozusagen der gegenteilige Vorwurf: einem 27-jährigem Iraker wurde Asyl wegen seines "überzogen mädchenhaften Verhaltens" verweigert - seine Homosexualität sei nicht glaubhaft. Der jüngste Fall habe sich aber nicht in der Regionalstelle Wiener Neustadt ereignet, in dem der medial weltweit verbreitete Fall des Afghanen ("Gehabe") abgehandelt wurde.

"Sowohl von Seiten des Direktors des BFA, Wolfgang Taucher, als auch von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wird immer wieder beruhigt und eine intensive Qualitätskontrolle versprochen", schreibt die Initiative "Mehr Fairness im Asylwesen" in ihrer Aussendung. Plattform-Gründer Wolfgang Slam sagt im "Kurier", dass dem Referenten des 18-jährigen Afghanen die Approbation zwar entzogen worden sei, im Falle des "zu mädchenhaften" Asylwerbers hätte sich das Innenministerium jedoch schützend vor den Mitarbeiter gestellt und "damit ein deutliches Signal gesetzt", wird Slam zitiert. Er wirft dem Innenministerium fehlendes Qualitätsmanagement vor.

>>> Der Artikel im "Kurier"

>>> Plattform "Mehr Fairness im Asylwesen"

(Red.)

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