Gastronomische Filetierung eines einzigartigen barocken Gartens

Ist die Welterbekonvention von 1972, die in Österreich 1983 in Kraft trat, ein völkerrechtlich bindendes Rechtsinstrument? Für Wien offensichtlich nicht.

Schert sich eigentlich noch jemand darum, dass Wien von der Unesco auf die rote Liste gesetzt wurde und der Welterbetitel wankt? Offenbar nicht. Wie sonst könnte es sein, dass im Garten des Palais Schwarzenberg eine Bierbrauerei samt angeschlossener Gastwirtschaft für mehr als 800 Gäste implantiert werden und damit ein historisches Ensemble filetiert und zerstört werden darf?

Dieses barocke Kleinod ist nicht nur einzigartig für Wien, sondern, gemeinsam mit der Gartenanlage des Belvederes, dem Botanischen Garten und dem Garten des Salesianerinnenklosters, die einzige nicht verbaute Zone hoch- und spätbarocker Freizeitgestaltung in ganz Europa. Weshalb der Garten seit 2001 Teil der Kernzone des Unesco-Weltkulturerbes „Historisches Zentrum von Wien“ ist. Für die Öffentlichkeit ist die Anlage mit einem Schlüssel, der beim Pförtner aufliegt, zugänglich.

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