Das 17 Monate alte Kind, das in Wien-Donaustadt am Montag von einem Rottweiler gebissen wurde, schwebt weiterhin in Lebensgefahr. Der alkoholisierten Besitzerin des Tieres wurde der Hund dauerhaft entzogen.
Ein kleiner Bub, der in Wien-Donaustadt von einem Rottweiler angefallen wurde, hat sich Mittwochvormittag weiter in Lebensgefahr im Spital befunden. Die Tierhalterin hatte mit dem rund zwei Jahre alten Rüden vorschriftsmäßig im Jahr 2016 den Hundeführerschein absolviert. "Das Tier hat auch alle Impfungen", sagte Polizeisprecherin Irina Steirer.
Der Hund wird der Beistzerin dauerhaft entzogen und nicht mehr weitervermittelt, hieß es bei der Stadt Wien.
Der Rottweiler riss sich Montagabend auf dem Gehsteig in der Ziegelhofstraße von seiner alkoholisierten Besitzerin los. Die 48-Jährige hatte laut Polizei 1,4 Promille. Das Tier packte das 17 Monate alte Kind, das zwischen seinen Großeltern spazieren ging, am Kopf und biss zu. Der Bub erlitt eine schwere Schädelwunde.
Tierhalterin griff nicht ein
Unmittelbar während der Attacke habe die Tierhalterin nicht eingegriffen, sagte die Sprecherin. Nachdem eine beherzte Zeugin dazwischengegangen war, sicherte die 48-Jährige ihren Hund mit der Leine an einem Baum.
Der Hund wird der Besitzerin nun dauerhaft entzogen. Laut Rathaus könnte die Frau innerhalb der nächsten sechs Wochen theoretisch eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einbringen. Falls dies nicht geschieht bzw. die Beschwerde abgelehnt wird, geht das Tier endgültig in den Besitz der Stadt über. Anschließend würden "weitere Schritte" gesetzt, wurde betont. Das Tier werde jedenfalls nicht weitervermittelt, sagte eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ).
Hundehalteverbot
Über die Besitzerin wird nun ein Hundehalteverbot verhängt. Die Alkoholisierung zum Zeitpunkt des Vorfalls habe gezeigt, dass sie nicht zuverlässig sei, hieß es. Der Hund wurde ihr nach dem Wiener Tierhaltegesetz abgenommen und im städtischen Tierquartier auf einer Quarantänestation untergebracht.
Der Polizei seien vor der Attacke am Montag keine Vorfälle mit dem Rottweiler bekannt gewesen. Rottweiler stehen auf der Liste der gefährlichen Hunderassen, die Besitzer müssen den Hundeführerschein machen. Dass die Frau alkoholisiert mit dem "Listenhund" unterwegs war, "kann im Verwaltungsstrafverfahren als Erschwerungsgrund hinzukommen", meinte Steirer. Bezüglich Alkohol gebe es für Halter generell aber keine speziellen Einschränkungen.
(APA)