Messerattacken in Wien-Leopoldstadt: Staatsanwältin fordert lebenslang

Der Angeklagte.
Der Angeklagte.(c) APA (Herbert Neubauer)
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Der Asylwerber, der im März auf eine dreiköpfige Familie einstach und danach noch zwei weitere Männer attackierte, steht vor Gericht. Die Geschworenen haben sich zur Beratung zurückgezogen.

Gegen 16.15 Uhr haben sich die Geschworenen zurückgezogen, um über die Strafe über den 23-jährigen Angeklagten zu beraten, der wegen fünffachen Mordversuch vor Gericht steht. Er hatte im März in Wien-Leopoldstadt auf eine dreiköpfige Familie eingestochen und zwei weitere Männer attackiert.

Zuvor sprach sich die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer dafür aus, "die volle Härte des Gesetzes auszuschöpfen" - nämlich lebenslange Haft. Sein Verteidiger meinte hingegen: "Ein einziger Stich in eine Körperregion muss kein Mordversuch sein." Zudem stellte er die Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten erneut infrage.

In drastischen Worten hatte die Staatsanwältin zuvor jene Vorkommnisse geschildert. Der Afghane habe wie in einem Blutrausch auf seine Opfer eingestochen. Für den psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann war dies "ein Amoklauf, wie er in der heutigen Zeit leider immer öfter vorkommt".

Der Asylwerber hatte am 7. März am Nestroyplatz zunächst auf eine dreiköpfige, völlig unbeteiligte Familie eingestochen, weil er glaubte, diese hätten ihn ausgelacht. Das Ehepaar und die 17-Jährige Tochter überlebten nur aufgrund einer besonders gut funktionierenden Rettungskette.

Anschließend lief der Angeklagte in Richtung Praterstern, wo er sich an seinem Drogendealer rächen wollte, den er für seine triste Lebenssituation verantwortlich machte. Auf dem Weg dorthin stellte sich ihm ein Passant in den Weg, der vermutete, der Mann sei von einer Schlägerei geflüchtet. Nur durch seine schnelle Rektion könnte dieser Zeuge Messerstichen ausweichen. Weniger Glück hatte anschließend der Dealer: Ihm stach der 23-Jährige in den linken unteren Rippenbogen.

Am Drogendealer rächen

Bei der Polizei hatte der Beschuldigte noch ausführliche Aussagen gemacht. Er wäre wegen Drogenkonsums aus der Flüchtlingsunterkunft geflogen, er sei mit seiner Lebenssituation sehr unzufrieden gewesen und von einem Hotelportier als schwul beschimpft worden. Daraufhin hätte er sich zwei Messer besorgt, um diesen "zur Rede zu stellen". Am Weg begegnete ihm jedoch beim Nestroyplatz die Zahnarztfamilie, und er habe den Eindruck gehabt, diese würde ihn auslachen.

Nach diesem Angriff wollte er sich an seinem Dealer rächen, den er am Praterstern vermutete. Nachdem er auch diesen niedergestochen hatte, wollte er weitere Drogenhändler am Schottenring attackieren, fand diese jedoch nicht und wurde beim Rückweg zum Praterstern verhaftet.

Verteidiger spricht von "drogenindizierter Psychose"

Vor Gericht wollte er sich jedoch an kaum etwas erinnern und folgte damit der Linie seines Verteidigers, Wolfgang Blaschitz. Dieser sprach in seinem Eröffnungsplädoyer von einer "drogenindizierten Psychose", die seinen Mandanten, der in einer Fantasiewelt gelebt habe, zu den Taten verleitet habe. Drei Gramm Kokain sowie mehrere Ecstasytabletten habe er konsumiert, so der Beschuldigte.

Dies ist jedoch auszuschließen, so der Sachverständige Paul Gmeiner: Die entsprechenden Blutproben hätten lediglich THC durch Cannabis ergeben, anderes Suchtgift könne er nicht genommen haben. Auch bei zwei Einvernahmen bei der Polizei unmittelbar nach der Festnahme hatte der Afghane selbst ausgeschlossen, in den vergangenen zehn Tagen Drogen genommen zu haben. Diese Aussage verneinte der Angeklagte nun, im Gegenteil, er habe seinen Suchtgiftkonsum angegeben.

Auch sonst konnte der Angeklagte nicht begründen, warum er sich unmittelbar nach der Tat noch an viele Dinge erinnern konnte, vor Gericht jedoch an Gedächtnislücken litt. Es tue ihm leid, warum er die Familie attackiert habe, wisse er jedoch nicht. Töten habe er jedenfalls niemanden wollen.

Angeklagte ist zurechnungsfähig

Der gerichtlich bestellte Sachverständige hat dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit attestiert. Auch der Polizist, der den Mann einvernommen hat, sagte aus, dieser habe sehr orientiert gewirkt und sich an die Vorfälle gut erinnern können.

Laut Hofmann hatten sich bei dem Afghanen Zorn, Wut, Frustration und Kränkung über Jahre aufgebaut. "Das hat an ihm genagt und viel Frust bei dieser Tat entladen." Es gäbe keinen Grund für eine Einweisung, stellte der Sachverständige klar. Bis zu der Tat sei er auch nie in psychiatrischer Behandlung gewesen.

"Da habe ich realisiert, jetzt bin ich gleich dran"

Von Weinkrämpfen geschüttelt, bis sie völlig die Fassung verlor, hat eines der Opfer vor Gericht die dramatische Attacke geschildert. Die Mutter war das erste Familienmitglied, das von dem Afghanen angegriffen wurde. Obwohl sich der Angeklagte bei der Aussage nicht im Verhandlungssaal befand, waren ihr die psychischen Folgen deutlich anzumerken.

Etwas besser schien, zumindest oberflächlich, die 17-Jährige die Geschehnisse verarbeitet zu haben. Ruhig und gefasst erzählte sie, dass ihr der 23-Jährige beim Vorbeigehen "eigenartig" vorgekommen sei. Deshalb habe sie sich umgedreht, ob dieser auch weitergehen würde. Dabei sah sie, dass dieser offenbar das Messer herauszog und auf ihre Stiefmutter losging, danach war ihr Vater das nächste Ziel. "Da habe ich realisiert, jetzt bin gleich ich dran und bin auf die Straße gelaufen."

Doch sie kam zu Fall, ob sie selbst gestolpert ist oder vom Beschuldigten zu Boden gerissen wurde, wusste sie nicht mehr. Auch auf sie wurde eingestochen, doch der Angreifer ließ von ihr ab, da der Vater seine Tochter zu retten versuchte. "Da bin ich zu anderen Menschen geflüchtet."

Bei Familie nichts wie vorher

Die Privatbeteiligtenvertreterin schilderte, dass für die Familie seit der Attacke nichts mehr so wie vorher sei. Der Vater leidet neben körperlichen Folgen, er benötigt u.a. eine Dialyse, auch an psychischen Problemen und wird deshalb auch nicht vor Gericht aussagen.

Der medizinische Sachverständige Christian Reiter berichtete, dass der Familienvater bereits klinisch tot war. Er sei unter Reanimationsbedingungen ins AKH eingeliefert worden. Durch den Sauerstoffmangel hätten jedoch die Nieren derart gelitten, dass der Zahnarzt nunmehr dreimal pro Woche eine Dialyse benötigt. "Mit 68 Jahren ist es schwer, dass man noch eine neue Niere bekommt." Auch die Mutter wäre ohne die perfekt funktionierende Rettungskette verblutet, ebenso der Drogendealer. Die Verletzung der Tochter war "nur" potenziell lebensgefährlich. Der Zeuge, der sich dem Afghanen in den Weg gestellt hatte, wäre zumindest schwer verletzt worden, hätte ihn dessen Messerstich getroffen.

(APA)

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