Asyl-Quartiere in Niederösterreich: Nur noch Gänge zu Arzt, Arbeit oder Behörde erlaubt

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ASYL/FLUeCHTLINGE: ERSTAUFNAHMEZENTRUM TRAISKIRCHENAPA/HERBERT NEUBAUER
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Asylwerber müssen Vermögenswerte melden und ihre Abwesenheiten darlegen können. FPÖ und ÖVP stehen hinter den harten Kontrollen.

Die Kontrollen in den niederösterreichischen Asylquartieren werden "ab sofort" intensiviert. Darauf hat die Koordinationsstelle für Ausländerfragen beim Amt der Landesregierung in einem Schreiben verwiesen, das an Diakonie und Caritas ergangen ist. "Es werden schlicht und einfach Gesetze vollzogen", hieß es dazu auf Anfrage im Büro des zuständigen Landesrates Gottfried Waldhäusl (FPÖ).

Bei den behördlichen Kontrollen werde "aus gegebenem Anlass neben der üblichen Überprüfung insbesondere auf die An- und Abwesenheiten der zu versorgenden Personen und die damit in Verbindung stehende ordnungsgemäße Abmeldepflicht und Rechnungslegung der Quartierbetreiber geachtet", heißt es in dem Brief vom 7. September. Gleichzeitig werde die Behörde im Rahmen der Überprüfungen "auf entsprechende Vermögenswerte (teurere Handys, TV-Geräte oder ähnliche Produkte) den Fokus legen". Gemäß den Feststellungen sollen "die entsprechenden Beurteilungen der Hilfs- und Schutzbedürftigkeit der Fremden bis zur Entlassung aus der Grundversorgung vorgenommen" werden.

Vermögenswerte müssen gemeldet werden

In dem jüngsten Schreiben wurde auch auf die Richtlinie vom 19. Juni 2007 über die Meldepflichten der Quartierbetreiber an die Koordinationsstelle bei Abwesenheiten der Fremden aus den Quartieren, Vermögenswerten sowie illegalen Beschäftigungen verwiesen. Diese Richtlinie sei bis auf wenige Änderungen (zum Beispiel bei der Bettfreihaltegebühr) "auch auf die neuen gegenständlichen gemeinsamen Verträge und vertraglichen Verpflichtungen der Quartierbetreiber anzuwenden".

Insgesamt dürften die Bewohner der Quartiere nicht mehr als drei Tage im Monat abwesend - und rund um die Uhr im Quartier sein. Nur Arztbesuche, Arbeitswege oder Behördengänge seien gestattet.

Sollten bei den Kontrollen Ungereimtheiten in Bezug auf die Abwesenheiten und der daraus resultierenden Rechnungslegung zutage kommen, werde im Falle zu Unrecht bezogener Geldleistungen ausnahmslos mit einer Strafanzeige vorgegangen, wurde in dem Schreiben weiter betont. Die Mitteilung der Vermögenswerte möge bis Samstag (15. September) erfolgen. Nicht zuletzt sei bei ungerechtfertigten Abwesenheiten "unverzüglich die Abmeldung bei der Koordinationsstelle für Ausländerfragen vorzunehmen".

ÖVP und FPÖ geschlossen hinter Vorhaben

Im Büro von FPÖ-Landesrat Waldhäusl wurde am Donnerstag darauf hingewiesen, dass die benannte Richtlinie "elf Jahre alt" und "somit acht Jahre vor der großen Flüchtlingsbewegung beschlossen" worden sei. Die Quartiergeber selbst seien damals an das Land Niederösterreich herangetreten und hätten "um Weisung gebeten, wie sie mit der oft wiederholten Abwesenheit der Asylwerber umgehen sollen".

Es würden "nicht mehr und nicht weniger" als Gesetze vollzogen, wurde im Büro des Landesrates betont. Schließlich könne und solle es "nicht sein, dass in den Asylquartieren Scheinwohnsitze bestehen, um die täglichen 21 Euro zu ergattern". Zudem sei "nach dem NÖ Grundversorgungsgesetz die Hilfs- und Schutzbedürftigkeit zu prüfen, wenn die Fremden die angebotenen Leistungen nicht beanspruchen".

Auch der Zweite Landtagspräsident Gerhard Karner (ÖVP) verwies darauf, dass sich das Informationsschreiben auf eine Richtlinie beziehe, "die bereits elf Jahre unverändert gilt". Diese lege fest, ob ein Quartier und damit verbundene Leistungen benötigt würden oder nicht. Seit Inkrafttreten der Regelung habe sich die Situation jedenfalls verbessert. Es gehe darum "festzustellen, unter welchen Voraussetzungen ein Quartierbetreiber Leistungen mit dem Land abrechnen kann", erläuterte Karner.

(APA)

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