Rottweiler-Biss: Hartinger-Klein will einheitliche Regeln für alle Bundesländer

OeSTERREICHISCHER EU-RATSVORSITZ 2018 - INFORMELLER EU-RAT - GESUNDHEIT: HARTINGER-KLEIN
OeSTERREICHISCHER EU-RATSVORSITZ 2018 - INFORMELLER EU-RAT - GESUNDHEIT: HARTINGER-KLEINAPA/HANS PUNZ
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Der Vollzug des Tierschutzgesetzes - etwa auch die Regel, ob ein Hundeführerschein für bestimmte Rassen nötig ist - sind derzeit Landessache.

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) fordert anlässlich der Attacke eines Rottweilers auf einen einjährigen Buben eine "einheitliche rechtliche Sicherheitsregelung für alle Bundesländer". Der Vollzug des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen ist Landessache. Deshalb sei die Notwendigkeit einer übereinstimmenden Vorgehensweise der Länder gegeben.

"Um einen einheitlichen Vollzug in ganz Österreich zu haben, wurde der Vollzugsbeirat eingerichtet", sagte die Ministerin am Donnerstag in einer Aussendung. Eine der Aufgaben dieses Gremiums sei es, Richtlinien, die für einheitliche Vollziehung des Tierschutzgesetzes in den Ländern notwendig sind, zu erarbeiten.

"Während Wien und Niederösterreich für bestimmte Hunderassen verpflichtend einen Hundeführschein vorschreiben, wird etwa in Oberösterreich ein allgemeiner Sachkundenachweis für das Halten von Hunden und ein erweiterter Sachkundenachweis für auffällige Hunde verlangt", so Hartinger-Klein. Wenn ein Hundehalter in ein anderes Bundesland übersiedle, bestehen dann ganz andere Anforderungen. "Aus diesem Grund brauchen wir eine einheitliche Regelung, was die Ausbildung der Hundehalter und die Klassifizierung der Rassen betrifft", forderte die Politikerin.

(APA)

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