Sozialversicherung: Reform bringt eine Milliarde Euro

Wiener Gebietskrankenkasse.
Wiener Gebietskrankenkasse.(c) APA (Hans Klaus Techt)
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Heute stellt die Regierung den Gesetzentwurf zur Reform der Sozialversicherungen vor. Die Reduzierung von 21 auf fünf Kassen soll eine Milliarde Euro bringen.

Jahrzehntelang hatte man über die Reform diskutiert. 1990 versprach sie die ÖVP erstmals in ihrem Wahlprogramm: “Innerhalb der ersten zwei Jahre wollen wir das Persönlichkeitswahlrecht, die Bundesheerreform und eine Strukturreform der Sozialversicherung mit mehr Kontrolle und sinnvoller Zusammenlegung von Anstalten beschließen”, hatte der damalige Parteichef Josef Riegler versprochen. Die Folge: Die Zahl der Sozialversicherungsträgern sank von 1990 bis heute gerade einmal von 28 auf 21.

Ab 2020 werden es nur noch fünf sein. Aus den neun Gebietskrankenkassen wird die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), dazu kommt eine Unfallversicherung, eine Pensionsversicherung, eine Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst und die Sozialversicherung für Selbstständige.

Entwurf geht in Begutachtung

Heute präsentiert die Regierung den etwa 170-seitigen Gesetzentwurf, mit dem die für die Sozialversicherungen historische Reform realisiert wird. Ziel des Vorhabens, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll (die neuen Strukturen sollen mit Beginn 2020 stehen), ist es, die Leistungen, die die Kassen anbieten, österreichweit zu vereinheitlichen und in der Verwaltung zu sparen.

2021 sollen dadurch 200 Millionen Euro eingespart werden, ein Jahr später weitere 300 Millionen Euro und im Jahr 2023 bereits 500 Millionen Euro, wie Beamte und Juristen, die den Gesetzentwurf erarbeitet haben, am Donnerstag nachmittag erklärten. Die eine Milliarde Euro soll wieder in den Gesundheitsbereich investiert werde, damit sollen mehr Verträge für Kassenärzte realisiert werden, der niedergelassene Bereich soll gestärkt und spezielle Stipendien für Landärzte finanziert werden.

Die Reform bringt vor allem im Funktionärsbereich massive Einsparungen. Von bisher über 2000 Funktionären, die in den 21 Versicherungsanstalten tätig waren, sinkt die Zahl auf etwa 480. Statt 90 Verwaltungsgremien wird es künftig nur noch 50 geben, statt 21 Generaldirektoren nur noch fünf.

Jobgarantie für Angestellte

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird, wie bereits berichtet, aufgelöst und zu einem Dachverband umgebaut. Den Vorsitz üben in der neuen Struktur laut den türkis-blauen Plänen jährlich abwechselnd die Obmänner bzw. Obfrauen der fünf Sozialversicherungsträger aus.

Für die etwa 19.000 Bediensteten in der Verwaltung der Kassen soll sich vorerst nichts ändern. Eine Jobgarantie werde sogar im Gesetz festgeschrieben, um ihnen “die Angst vor der Reform zu nehmen”, wie ein Jurist meinte. Die Einsparungen sollen durch natürlich Abgänge erfolgen, etwa durch Pensionierungen. So werde man in den erste drei Jahren etwa zehn Prozent des Personals einsparen können, in zehn Jahren werden es 30 Prozent sein.

Die neun Gebietskrankenkassen werden im Zuge der Reform zu Regionalstellen, künftig gibt es nur noch eine Stelle, die die Beiträge einhebt und Budget- und Personalhoheit hat. Die Angleichung der Leistungen, die derzeit österreichweit je nach Bundesland unterschiedlich sein können, soll keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Die Beiträge der Versicherten sollen trotz neuer Leistungen gleich bleiben. Dazu werden teilweise neue Verhandlungen mit der Ärztekammer notwendig sein. Der neue, österreichweit einheitliche Leistungskatalog der ÖGK werde bis Ende 2020 stehen.

Kostenbremse wird gelöst

Der Gesetzesentwurf geht heute in Begutachtung, am 24. Oktober wird er laut Fahrplan von der Regierung im Ministerrat beschlossen, danach folgen die Debatten und Anpassungen im Sozialaussschuss des Nationalrats. In Kraft treten wird die Reform mit 1. Jänner 2019, durch die notwendigen Anpassungen wird es aber bis Anfang 2020 dauern, bis die neuen Strukturen stehen.

Im Zuge der Reform wird auch die Kostenbremse, die es derzeit für die Kassen gibt, gelöst. SIe endet am 1. April 2019. Gelassen geben sich die Beamten wegen einer geplanten Klage der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen die Reform. Man habe das Vorhaben unter anderem mit Juristen des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts besprochen und sei zuversichtlich, dass es verfassungskonform sei.

Mit den betroffenen Gebietskrankenkassen und Ländern gab es keine direkten Gespräche. Verhandelt wurde mit den Sozialpartnern in vier Runden. Die Gespräche mit den Landesgesundheitsreferenten der ÖVP-geführten Bundesländer über die Reform, nicht aber mit jenen der SPÖ, seien auf parteipolitischer Basis erfolgt.

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