"Wiener Zeitung": Bund will Beamtenjobs nicht mehr im Amtsblatt ausschreiben

(c) Die Presse/Clemens Fabry
  • Drucken

Heinz-Christian Strache will mit einem Gesetzesentwurf durchsetzen, dass die Ausschreibung von Beamtenjobs in einer Online-Börse zukünftig ausreichend ist. Damit sollen 261.000 Euro pro Jahr eingespart werden.

Wenn die Regierung Beamtenjobs ausschreibt, muss das künftig nicht mehr im "Amtsblatt" der "Wiener Zeitung" veröffentlicht werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den Beamtenminister Heinz-Christian Strache (FPÖ) am Freitag in Begutachtung geschickt hat. Die Einsparungen beziffert der Entwurf mit 261.000 Euro jährlich. Neu eingeführt wird die Wiedereingliederungsteilzeit für Beamte.

Derzeit muss der Bund Führungspositionen sowohl auf seiner Online-Jobbörse als auch im "Amtsblatt" der republikseigenen "Wiener Zeitung" ausschreiben. Auch einfache Planstellen für Richter, Staatsanwälte, Lehrer etc. müssen dort veröffentlicht werden.

Zeitlicher Rahmen ungewiss

Im Regierungsprogramm haben ÖVP und FPÖ bereits angekündigt, die Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt zu streichen. Zumindest für den Öffentlichen Dienst sollte das schon ab 2019 der Vergangenheit angehören, hieß es zuerst. Am Freitagnachmittag teilten Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) und Strache jedoch in einer gemeinsamen Stellungnahme mit, dass es doch "noch einige Zeit benötigen" werde: "Im Zuge der Begutachtung der Dienstrechtsnovelle wird es noch zu Änderungen und Konkretisierungen kommen - insbesondere hinsichtlich des Zeitpunktes des Inkrafttretens im Bereich der Pflichtveröffentlichungen". Und: "Der Entfall von Entgelten für Pflichtveröffentlichungen und die Implementierung von neuen Geschäftsgrundlagen des Unternehmens Wiener Zeitung werden Hand in Hand gehen. Dieser Prozess wird noch einige Zeit benötigen." Die Regierung wolle Unternehmen im Bereich der entgeltlichen Pflichtveröffentlichungen entlasten.

Veröffentlichung nur mehr auf Online-Börse

Künftig soll die Veröffentlichung auf der Online-Jobbörse der Regierung ausreichen. Der Bund erhofft sich davon ab nächstem Jahr Einsparungen von 261.000 Euro pro jährlich. Im Büro von Beamtenminister Strache wird die Neuerung damit begründet, dass im "Amtsblatt" schon bisher häufig nur noch der Verweis auf die Online-Jobbörse inseriert wurde.

Während die Stellenausschreibungen weiterhin auf einer zentralen Plattform erfolgen müssen, werden Zusammenlegungen und Trennungen von Dienststellen künftig nur noch auf der Homepage des jeweiligen Ministeriums veröffentlicht. Bisher war auch hier ein Inserat im "Amtsblatt" verpflichtend.

Teil des Gesetzespakets ist außerdem die Einführung der "Wiedereingliederungsteilzeit" für Beamte ab 2019. Das bedeutet, dass Beamte nach einem längeren Krankenstand in Teilzeit in den Job zurückkehren können. Für Vertragsbedienstete habe man diese Möglichkeit schon eingeführt, nun werde sie auch für Beamte ein Jahr lang evaluiert, heißt es dazu im Büro Strache. Danach soll über eine Verlängerung entschieden werden. Klargestellt wird außerdem, dass jener Gruppe von Vertragsbediensteten, die dienstrechtlich als Beamte gelten, dennoch eine Abfertigung zusteht. Damit wird laut Gesetzesentwurf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs umgesetzt.

Dieser Artikel wurde nach der gemeinsamen Stellungnahme von Heinz-Christian Strache und Gernot Blümel aktualisiert.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.