Eine Frau kann nicht mehr arbeiten. Schuld ist ein Verkehrsunfall, aber nicht allein. Muss der Unfalllenker also zahlen? Ein grundsätzliches Rechtsproblem, das es zu lösen galt.
Wien. Eins und eins ergibt zwei, das ist unter Mathematikern recht unstrittig. In der Juristerei ist das schon etwas komplizierter. Denn was gilt, wenn eine Ursache erst gepaart mit einer anderen zu einem Schaden geführt hat?
Ist dann der Verursacher des ersten Ereignisses aus dem Schneider, weil ohne die zweite Ursache ja nichts Schlimmes passiert wäre? Oder haftet er für das, was durch die Vermengung der beiden Ereignisse passiert ist, obwohl er nur an einem der beiden Schuld trägt? Eine Frage, die die Gerichte zum Fall einer Postbeamtin zu klären hatten. Sie musste infolge eines Verkehrsunfalls in den Ruhestand gehen, doch der Unfall war nicht der einzige Grund für ihre mangelnde Leistungsfähigkeit gewesen.