EU-Kommission bereitet Notgesetze für den harten Brexit vor

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Bereits seit Monaten werde in diesem Bereich an einer Notgesetzgebung gearbeitet für den Fall, dass Großbritannien im März 2019 ohne Vertrag aus der EU ausscheidet.

Die EU-Kommission bereitet sich ganz konkret auf den Notfall eines harten Brexit vor - und zwar im Bereich Finanzmarktregulierung. Bereits seit Monaten werde in diesem Bereich an einer Notgesetzgebung gearbeitet für den Fall, dass Großbritannien im März 2019 ohne Vertrag aus der EU ausscheidet, berichtet das "Handelsblatt" am Montagabend im Voraus unter Berufung auf EU-Kreise.

Ziel sei es, Rechtssicherheit herzustellen für europäische Banken und Finanzfirmen, die in Großbritannien aktiv seien oder dort investiert hätten. Dafür müssten viele EU-Finanzrichtlinien geändert werden etwa zu Eigenkapitalvorschriften (CRD IV) und zum Wertpapierhandel (MiFid II).

Die EU-Finanzminister und das Europaparlament müssen den Gesetzesänderungen zustimmen. Daher werde es langsam Zeit, "dass die Kommission den Wirtschaftsausschuss über ihre Pläne informiert", sagte Europaparlamentarier Markus Ferber (CSU) dem Handelsblatt. Die EU-Kommission wollte auf Anfrage keinen Kommentar zu dem Thema abgeben.

(APA/DPA)

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