EU verschärft Ermittlungen gegen VW, Daimler und BMW

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe VestagerREUTERS
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Die EU-Kommission will klären, ob die Autobauer VW, Daimler und BMW illegale Absprachen bei der Entwicklung und Einführung von Systemen zur Verringerung von Emissionen getroffen haben.

Die Europäische Kommission lässt bei ihren Kartell-Ermittlungen gegen BMW, Daimler und Volkswagen nicht locker. Die Behörde werde in einer förmlichen Prüfung untersuchen‚ ob die Konzerne unerlaubte Absprachen bei Abgas-Systemen für Diesel- und Benzinmotoren getroffen haben, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstag. "Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen", erklärte Vestager.

Die drei Autobauer erklärten, sie unterstützten die Kommission in ihrer Arbeit. Mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen lehnten sie weitere Stellungnahmen ab. Daimler bekräftigte zudem, einen Kronzeugenantrag gestellt zu haben.

Im Oktober 2017 waren EU-Kartellermittler bereits bei den Firmen vorstellig geworden, um Informationen und Daten zu sammeln. Daimler hatte damals erstmals bestätigt, dass sich der Konzern selbst bei der EU angezeigt habe, um als Kronzeuge einer möglichen Kartellstrafe zu entgehen. Volkswagen hatte nach eigenen Angaben einen Antrag bei der EU-Kommission auf Prüfung möglicher Wettbewerbsverstöße bei Gesprächen mit anderen Autobauern gestellt.

Die Kartellvorwürfe waren im Sommer vergangenen Jahres publik geworden. Damals berichtete der "Spiegel", die fünf führenden Automarken hätten sich seit den 90er Jahren in rund 60 geheimen Arbeitskreisen über Fahrzeugtechnik, Kosten, Zulieferer, Märkte und Strategien abgestimmt.

Absprachen über technische Standards sind in der Automobilindustrie durchaus üblich. Die Frage ist, ob dabei womöglich gegen Wettbewerbsrecht verstoßen wurde. Die EU-Kommission hatte damals darauf hingewiesen, dass Inspektionen ein erster Schritt in den Ermittlungen seien und nicht bedeuteten, dass sich ein Unternehmen etwas zu Schulden habe kommen lassen.

(Reuters)

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