Fall Manafort: Was Gusenbauer in den USA blüht

Alfred Gusenbauer könnte in den Strudel der Ermittlungen gegen Ex-Trump-Berater Manafort gezogen werden.
Alfred Gusenbauer könnte in den Strudel der Ermittlungen gegen Ex-Trump-Berater Manafort gezogen werden. Michael Gruber / picturedesk.com
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Der frühere Bundeskanzler könnte ein Gesetz verletzt haben, wonach er sich als ausländischer Agent registrieren hätte müssen. Selbst eine Haftstrafe wäre in diesem Fall möglich.

New York. Die Affäre rund um Paul Manafort, den einstigen Wahlkampfmanager Donald Trumps, könnte auch für Alfred Gusenbauer ein juristisches Nachspiel haben. Der frühere Bundeskanzler wird in Gerichtsdokumenten, die der Sonderermittler Robert Mueller in Washington vorgelegt hat, als Anführer der sogenannten „Hapsburg Group” genannt. Demnach habe der Ex-SPÖ-Chef für den damaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch Lobbying betrieben. Dieser hatte Manafort angeheuert, der wiederum die „Hapsburg Group” ins Leben gerufen hat.

Insgesamt habe die Gruppe europäischer Politiker, der auch der frühere EU-Kommissionschef Romano Prodi sowie Polens Ex-Präsident Aleksander Kwasniewski angehört haben sollen, mehr als zwei Millionen Euro erhalten. Aus juristischer Sicht sind für die Ermittler zwei Punkte entscheidend. Wusste Gusenbauer, dass er im Auftrag von Janukowitsch arbeitete? Und hat er auf US-Boden versucht, US-Politiker zu beeinflussen?

Gesetz aus dem Jahr 1938

„Das Gesetz ist eindeutig: Wenn er von Manafort bezahlt wurde und ihm bewusst war, dass dieser vom Ausland gesteuert wurde, hätte er sich als Agent registrieren müssen”, erklärt Thomas Spulak, ein auf Lobbying spezialisierter Anwalt bei der Kanzlei King & Spalding in Washington, der „Presse”. Konkret könnte Gusenbauer der sogenannte Foreign Agents Registration Act (FARA) zum Verhängnis werden. Dieses Gesetz wurde 1938 in den USA verabschiedet und richtete sich ursprünglich gegen Propaganda des Dritten Reichs in Amerika.

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