In gefährlichen Situationen müsse man sich besser vergewissern, ob niemand kommt, betont das Höchstgericht. Ein Traktorfahrer ist am Unglück mitschuld.
Wien. Es ist ein Urteil, das Verkehrsteilnehmer zu mehr Vorsicht mahnt. Zwar hatte die erste Instanz einem Traktorfahrer den vollen Schadenersatz zukommen lassen wollen. Doch am Ende entschied der Oberste Gerichtshof, dass das Opfer mitschuld am Unglück sei. Denn manchmal sei ein zweiter Blick vorm Abbiegen nötig, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu garantieren.
Der Unfall war auf einer Bundesstraße geschehen. Hinter dem Traktorfahrer hatte sich eine Kolonne gebildet. Nach dem Passieren einer Kreuzung wurde der Traktor erst von einem Lkw und dann von mehreren Pkws überholt. Ein Auto mit Anhänger und dahinter der spätere Unfallgegner blieben noch hinter dem Traktor. Der Traktorfahrer wollte nun in eine Sackgasse abbiegen. Er setzte den linken Blinker und schaute laut seinen Angaben in den Rückspiegel. Bis zu zwanzig Sekunden, zumindest aber die letzten zwei bis zweieinhalb Sekunden vor der Kollision war der Blinker für den nachkommenden Pkw sichtbar, wie festgestellt wurde.