Darf man mit Scootern in die Fußgängerzone fahren? Welche Limits gelten für E-Roller? Ein Überblick.
Wien. Zu Fuß, im Auto, am Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Das gilt nicht mehr. Scooter, E-Roller, motorisierte Boards oder Segways nehmen Fahrt auf – und selbst, wenn all das auch als Spielzeug gilt, genutzt wird es als Fortbewegungsmittel. Besonders die E-Scooter boomen. Seit Kurzem sind in Wien die ersten Leihroller des Anbieters Bird unterwegs, andere, Lime etwa, stehen vor dem Start. Welche Regeln hier gelten, ist allerdings nicht immer klar.
Scooter und Trittroller. Auch wenn man Anzugträger mit nicht motorisierten Rollern herumkurven sieht, die Microscooter und Trittroller (das sind die mit größeren Luftreifen) gelten als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug. Wo darf gefahren werden? Entsprechend darf man mit Scootern und Rollern (wie mit Kinderfahrrädern oder Tretautos) Gehweg oder Gehsteig sowie Wohn- oder Spielstraßen befahren. Auf der Fahrbahn, auf Radwegen bzw. Radfahr- und Mehrzweckstreifen sind sie nicht zugelassen. Wie darf gefahren werden? Fußgängerzonen, Gehsteige und Gehwege müssen so befahren werden, dass weder Verkehr noch Passanten behindert oder gefährdet werden – und mit „angepasstem“ Tempo, also langsam.