Die 53 Fragen an Kickl

SONDERSITZUNG DES NATIONALRATES ZU BVT: KRAINER / KICKL
SONDERSITZUNG DES NATIONALRATES ZU BVT: KRAINER / KICKLAPA/ROLAND SCHLAGER
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Die Opposition zitiert Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wegen des E-Mails zum restriktiveren Umgang mit "kritischen Medien" zur Dringlichen Anfrage in den Nationalrat. Über 50 Fragen stellt Liste-Pilz-Abgeordnete Alma Zadic an Kickl.

Die Nationalratssitzung am Mittwoch erhält ob des brisanten E-Mails aus dem Innenministerium, in dem Landespolizeidirektionen unter anderem ein restriktiver Umgang mit "kritischen" Medien empfohlen wird, eine weitere inhaltliche Facette: Die Opposition zitiert Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zur Dringlichen Aussage ins Plenum des Hohen Hauses. Nachdem Kickl sich offenbar zunächst von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) hierbei vertreten lassen wollte, soll er nun doch selbst den Mandataren Rede und Antwort stehen.

Neben den Neos - Inhalte ihrer Anfrage finden Sie weiter unten - stellt die Liste Pilz 53 Fragen zu dem E-Mail an den Innenressortchef, der am Dienstagabend noch seine Unkenntnis des Vorgangs beteuert hatte. Alma Zadic bringt gemeinsam mit Peter Pilz diese Fragen vor:

  1. Wurde das [von "Standard" und "Kurier" am Montagabend veröffentlichte] Schreiben im Innenministerium verfasst?
  2. Wann wurde das Schreiben versandt?
  3. Wer hat das Schreiben verfasst?
  4. Wer waren die Empfänger des Schreibens?
  5. Wie lautet der vollständige Wortlaut des Schreibens?
  6. Der Standard berichtet: „Das Innenministerium erklärte am Montagabend zu dem Schreiben, es handle sich um eine Mail des Ressortsprechers "ohne jeden Verbindlichkeits- oder gar Weisungscharakter". Ihr wohne "in vielen Passagen die Absicht inne, einen einheitlicheren Auftritt der Polizei und des Innenministeriums in bestimmten Bereichen der Medienarbeit anzuregen". Wo war der Medienauftritt der Polizei bisher uneinheitlich?
  7. In wessen Zuständigkeitsbereich fällt der Umgang mit Medien in Ihrem Kabinett?
  8. In einer Aussendung des BMI wird erklärt, dass Sie weder Auftraggeber noch Empfänger der „Anregung“ waren. Wer ist für die „Anregung“ politisch verantwortlich?
  9. Welche rechtliche Qualität hat das Schreiben?
  10. Welche Konsequenzen drohen BMI-Mitarbeiter/innen, die bei Kontakten mit Medien gegen die „Anregungen“ im Schreiben verstoßen?
  11. Ist es neuerdings üblich, dass der Innenminister weder Auftraggeber noch Empfänger von versteckten Weisungen ist?
  12. Welche Konsequenzen wird das Schreiben für den oder die Verantwortliche haben?
  13. Mit wem im BMI hat Pressesprecher Christoph Pölzl davor Rücksprache gehalten?
  14. War Ihr Sprecher Alexander Marakovits in die Entscheidung das Schreiben zu verfassen eingebunden?
    a. Falls ja, wann und in welcher Form?
    b. Falls nein, weshalb nicht?
  15. Wurde Ihr Sprecher Alexander Marakovits über das Schreiben informiert?
    a. Falls ja, wann und von wem?
    b. Falls nein, weshalb?
  16. War Generalsekretär Goldgruber in die Entscheidung das Schreiben zu verfassen eingebunden?
    a. Falls ja, wann und in welcher Form?
    b. Falls nein, weshalb nicht?
  17. Wurde Generalsekretär Goldgruber über das Schreiben informiert?
    a. Falls ja, wann und von wem?
    b. Falls nein, weshalb?
  18. Waren Sie in die Entscheidung das Schreiben zu verfassen eingebunden?
    a. Falls ja, wann und in welcher Form?
    b. Falls nein, weshalb nicht?
  19. Wurden Sie über das Schreiben informiert?
    a. Falls ja, wann und von wem?
    b. Falls nein, weshalb?
  20. Wie beurteilen Sie in Ihrer Funktion als Innenminister dieses Schreiben?
  21. Aufgrund welcher Umstände wurden genau die Medien Der Standard, Falter und Kurier in [dem] Schreiben genannt?
  22. Welche „Fakten und Erklärungen“ des BMI haben Kurier, Standard und Falter „ignoriert“?
  23. Gibt es im Innenministerium eine Liste „kritischer Medien“?
    a. Falls ja, anhand welcher Kriterien werden „kritische Medien“ bestimmt?
    b. Falls ja, wer führt diese Liste?
    c. Falls ja, welche Medien finden sich auf dieser Liste?
  24. Welche anderen internen Schreiben, Richtlinien und dergleichen gibt es bzgl. des Umgangs mit Medien?
    a. Welchen genauen Inhalt haben diese Schreiben, Richtlinien und dergleichen?
  25. Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um den Zugang von „kritischen Medien“ trotz ihres Pressesprechers zu BMI-Informationen zu gewährleisten?
  26. Welche Medien gelten jetzt im BMI neben ATV als „unkritische Medien“?
  27. Der Kurier berichtet: „Begleitungen zu Reportagen mit Beamten etwa seien nicht mehr zu ermöglichen, außer es wäre eine ‚neutrale oder positive Berichterstattung‘ im Vorfeld garantiert. Diese bietet offenbar die neue Serie ‚Live PD‘, die ab Ende 2018 auf ATV jeden Samstag ausgestrahlt wird – dort gibt es entsprechende Rahmenbedingungen. ,Jede Folge wird (vom Ressort, Anm.) abgenommen und geht erst nach positiver Abnahme auf Sendung. Zusätzlich zu den polizeilichen Einsätzen kommt ein Studiogast des BMI oder der Polizei vor. Es handelt sich dabei um imagefördernde Öffentlichkeitsarbeit, bei der die Themen im Studio von uns bestimmt werden können‘.“ Besteht diese Vereinbarung mit ATV?
  28. Wird dafür jeden Donnerstag und Freitag die WEGA zur Verfügung gestellt?
  29. Werden vom BMI für Montage und Dienstage die Landesverkehrsämter LVA in Tirol, Salzburg und Niederösterreich angeboten?
  30. Lautet das Mittwoch-Angebot „Tatortgruppe oder Bereitschaftseinheit Oberösterreich, Steiermark“?
  31. Soll die Sendung jeden Donnerstag in der LPD Wien „abgenommen“ werden?
  32. Wer in der LPD Wien soll die Sendungen „abnehmen“?
  33. Soll jeden Freitag in der Verkehrsleitzentrale VLZ Wien im Studio „aufgezeichnet“ werden?
  34. Wird der Innenminister nichts davon wissen?
  35. Sollen WEGA, LVA's [sic] und Tatortgruppen mit Ihrer Zustimmung für Propaganda missbraucht werden?
  36. Wer hat die Vereinbarung mit ATV seitens des BMI wann geschlossen?
  37. Beteiligt sich das BMI an der Vorbereitung dieser Sendung?
  38. Ist ein finanzieller Beitrag des BMI zu dieser Sendung geplant?
  39. Mit welchen Medien gab es Kooperationen, bei denen Beiträge im Voraus vom BMI gesehen bzw. gelesen wurden?
  40. Mit welchen Medien gab es Kooperationen, bei denen sich das BMI an den Kosten der Beiträge beteiligte?
  41. In einer Anfragebeantwortung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadic (Zahl 762/J - schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Antisemitismus auf Staatskosten – Ist das die Polizei, die Sie sich wünschen, Herr Innenminister?“) haben Sie zu Ihren Inseraten in „alles roger?“ („alles roger?“ veröffentlicht nach Einschätzung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes Inhalte, die „als antisemitisch und rechtsextrem eingestuft“ werden) geantwortet: „Das BMI legt Wert auf eine ausgewogene Medienvielfalt bei der Vermittlung von Sachinformation“. Wie ist das mit diesem Schreiben vereinbar, in dem die Kommunikation mit bestimmten Medien eingeschränkt werden soll?
  42. Warum sollen künftig die „Staatsbürgerschaften mutmaßlicher Täter“ in Aussendungen benannt werden?
  43. Gilt das auch für österreichische Staatsbürgerschaften?
  44. Warum soll „gegebenenfalls bei einem Fremden der Aufenthaltsstatus“ genannt werden?
  45. Warum soll besonders auf einen bestehenden Asylstatus hingewiesen werden?
  46. Der Kurier berichtet: „‘Proaktiv‘ sollen die Polizeibehörden hingegen künftig Sexualdelikte an die Medien ausschicken. ‚Vor allem Taten, die in der Öffentlichkeit begangen werden‘ und die mit ‚erheblicher Gewalteinwirkung oder Nötigungen‘ erfolgen, sollen demnach offensiv unter das Volk gebracht werden. Bisher hat die Polizei das aus Gründen des Opferschutzes nicht so gehandhabt, sondern nur dann, wenn nach einem flüchtigen Täter gefahndet wird.“ Welchen Vorteil für die Öffentliche Sicherheit erwarten Sie durch diese Maßnahme?
  47. Welchen Vorteil für den Opferschutz erwarten Sie durch diese Maßnahme?
  48. Mehr als 90 Prozent der Sexualdelikte werden im privaten Bereich begangen. Warum sollen sie von der „proaktiven Berichterstattung“ ausgenommen werden?
  49. Ist es richtig, dass Sexualdelikte im privaten Bereich vor allem von Personen mit österreichischer und Sexualdelikte im öffentlichen Bereich vor allem von Personen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft begangen werden?
  50. In der Welt am Sonntag vom 23.09.2018 steht: „Sebastian Kurz betont die Bedeutung der freien Medien“. War das Schreiben mit Vertretern der ÖVP akkordiert?
  51. Ist Ihnen der Art. 13 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger bekannt?
  52. Sind Sie für die Tätigkeit des Mail-Verfassers „Kmsr. Christoph Pölzl, BA Bsc, Ressortsprecher des BMI“ politisch verantwortlich?
  53. Wenn nein, wer ist es dann?

Die Neos wollen unterdessen in gut 50 Fragen unter anderem wissen, wie das Ministerium die Unterscheidung zwischen kritischen und sonstigen Medien vornehme. Auch soll der Minister ausführen, in welchen Fällen die genannten Zeitungen faktenwidrig berichtet hätten.

Besonders nehmen sich die Neos auch der Nationalitäten-Frage an. Darauf hingewiesen wird, dass es durch die Herausgabe von Informationen über Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus nicht zu einer öffentlichen Vorverurteilung kommen dürfe. Aus gutem Grund erstelle die Statistik Austria daher einmal jährlich eine Aufschlüsselung aller Verurteilten nach Straftat und Staatsangehörigkeit, um ein objektives Bild zu bieten.

Verwiesen wird auf einen Erlass des Justizministeriums aus dem Jahr 2016, in dem darauf hingewiesen werden soll, dass die Zugehörigkeit zu ethnischen und religiösen Gruppen nur dann angeführt werden soll, "wenn dies für das Verständnis des berichteten Vorgangs unbedingt notwendig ist".

Ferner betont wird, dass auf Grund des Opferschutzes von der Veröffentlichung von Sexualdelikten bisher Abstand genommen worden sei. Wieso von diesem Prinzip abgegangen werden soll, sei nicht nachvollziehbar und soll vom Minister erklärt werden.

Kickl soll überdies kundtun, wer das umstrittene Schreiben verfasst hat sowie ob es von ihm in Auftrag gegeben wurde. Ferner soll er ausführen, ab wann Edtstadler und Ministerium-Generalsekretär Peter Goldgruber vom Plan, ein derartiges Papier zu verschicken, informiert waren. Schließlich soll Kickl noch klar stellen, ob das Versenden des Schreibens für den Verantwortlichen oder andere beteiligte Personen disziplinarrechtliche Konsequenzen haben wird.

Das E-Mail des Innenministeriums im Wortlaut

„Leider wird wie eh und je seitens gewisser Medien (z.B.: Standard, Falter), sowie neuerdings auch seitens des Kuriers, eine sehr einseitige und negative Berichterstattung über das BMI bzw. die Polizei betrieben. Mittlerweile zählen keine Fakten und Erklärungen mehr, bzw. werden diese einfach ignoriert, da der jeweilige Artikel jedenfalls negativ wird, wie zahlreiche Artikel in jüngster Vergangenheit zeigen. Ich darf daher bitten, bei Anfragen besonders Bedacht zu nehmen und die Auswirkungen mitzubedenken. Anfragen betreffend Ausbildung und andere Themen, die nicht nur euch betreffen können – hier werden wir auch gerne gegeneinander ausgespielt und die Anfrage mehrfach geschickt – bitte CC an mich zu schicken, sodass eine einheitliche Antwort erfolgen kann und wir uns nicht gegenseitig konterkarieren. Ansonsten erlaube ich mir vorzuschlagen, die Kommunikation mit diesen Medien auf das nötigste (rechtlich vorgesehene) Maß zu beschränken und ihnen nicht noch Zuckerl, wie beispielsweise Exklusivbegleitungen zu ermöglichen, es sei denn, ihr seht darin einen echten Mehrwert bzw. die Möglichkeit einer neutralen oder gar positiven Berichterstattung.“

(epos/APA)

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