Von Pfarrer missbraucht: Steirer wendet sich an Verfassungsgerichshof

THEMENBILD: MISSBRAUCH IN DER KIRCHE
THEMENBILD: MISSBRAUCH IN DER KIRCHEAPA/GEORG HOCHMUTH
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Dem heute 52-Jährigen, der im Firmunterricht missbraucht worden sein soll, wurde die Rente verwehrt, weil er kein Heimkind war. Er sieht darin eine Ungleichbehandlung.

Ein steirisches Opfer kirchlichen Missbrauchs hat sich wegen des Heimopferrentengesetzes an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewendet. Der heute 52-jährige Mann soll im Firmunterricht von einem Pfarrer mehrfach missbraucht worden sein und bekam auch von der Klasnic-Kommission 15.000 Euro "Gestenzahlung". Die Heimopferrente allerdings erhält er nicht. Er sieht darin eine Ungleichbehandlung.

"Wieso erhalten Opfer von Misshandlungen in kirchlichen Kinder-oder Jugendheimen eine Rente, aber solche von Pfarren nicht?", fragte die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt in einer Aussendung am Donnerstag. Diese mutmaßliche Ungleichbehandlung hat nun der in den 1980er-Jahren beim Firmunterricht missbrauchte Steirer an den VfGH gebracht. Der Pfarrer sei ein "Serientäter" und habe unzählige Kinder sexuell missbraucht. Reue habe er deswegen noch keine gezeigt und er habe sich auch noch vor keinem Gericht verantworten müssen. Die Kirche habe ihn lediglich suspendiert, kritisiert die Plattform.

Traumatisiert und erwerbsunfähig

Die Übergriffe hätten allerdings eine schwere Traumatisierung des steirischen Opfers nach sich gezogen. Der Betroffene sei erwerbsunfähig und beziehe eine niedrige Rente. "Aufgrund dieser Probleme fordert der 52-Jährige nun eine lebenslange Opferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG)", ist der Aussendung zu entnehmen. Folgeschäden seien bereits von der Klasnic-Kommission 2012 anerkannt worden.

Die staatliche Opferrente in der Höhe von 300 Euro pro Monat steht ihm - laut der aktuellen Stellungnahme der Bundesregierung an den Verfassungsgerichtshof, die der ORF am Donnerstag im "Morgenjournal" zitierte - nicht zu. Die Bevorzugung ehemaliger Heim- und Pflegekindern sei verfassungskonform, argumentiere die Regierung: "Diese Kinder waren - meist zwangsweise im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe - von ihren Familien getrennt und Heimen oder Pflegefamilien zugewiesen.

Diese Opfer erscheinen deshalb besonders schutzbedürftig, weil eine effektive Unterstützung durch ihre Angehörigen gegen systematische Misshandlungen von vornherein ausschied." Außerdem wird in der Regierungsstellungnahme sinngemäß betont, die Heimopferrente sei eine Art freiwillige Beihilfe und da habe der Gesetzgeber einen hohen Gestaltungsspielraum.

(APA)

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