"Eine ganz unschöne Sache": Scharfe Kritik an Novelle zum UVP-Gesetz

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Der Verfassungsjurist Heinz Mayer kritisiert, dass Umweltorganisationen in Zukunft offenbar ihre Mitgliederlisten offenlegen müssen: "Das kann nur dazu dienen, Druck auf Leute auszuüben."

Die von Opposition und NGO geäußerte Kritik an der von der Regierung vorgelegten und am Donnerstag im Umweltausschuss beschlossenen Novelle zum UVP-Gesetz ist für den Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer nachvollziehbar. Empörung hat die im Entwurf enthaltene Bestimmung hervorgerufen, dass nur noch NGOs mit mindestens 100 Mitgliedern Parteienstellung in UVP-Verfahren erhalten sollen.

Dafür sollen die Umweltorganisationen nach den Vorstellungen der türkis-blauen Regierung ihre Mitgliederlisten offenlegen. "Diese Offenlegung halte ich für unzulässig", sagte Mayer am Freitag. Sollte diese Bestimmung beschlossen werden, würde sie seiner Ansicht nach nicht halten, weil sie der Datenschutzgrundverordnung widerspreche.

Auch das von der ÖVP ins Treffen geführte Argument der Transparenz - nach schwedischem Vorbild - ist für den Verfassungsjuristen nicht haltbar. "Österreich hat europaweit das strengste Amtsgeheimnis - im Gegensatz dazu wird der 'gläserne Bürger' verlangt", meinte der ehemalige Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien im Gespräch mit der APA. Seiner Ansicht nach gebe es keinen gerechtfertigten Grund, Öffentlichkeit und Behörden darzulegen, wer Mitglied einer NGO ist. "Das kann nur dazu dienen, Druck auf Leute auszuüben - eine ganz unschöne Sache", konstatierte Mayer.

"Die Zahl 100 ist durch nichts gerechtfertigt"

"Was die Größe von Umweltorganisationen angeht - da kann man argumentieren", meinte der Jurist. Für ihn ist vorstellbar, sehr kleine Organisationen mit nur zwei oder drei Mitgliedern von UVP-Verfahren auszuschließen, nicht jedoch solche mit 70 oder 80 Mitgliedern. "Die Zahl 100 ist durch nichts gerechtfertigt", sagte Mayer und gab gleichzeitig zu bedenken, dass Umweltorganisationen ohnehin schon jetzt die Anerkennung durch das Ministerium benötigen.

Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) kann die harsche Kritik von Umweltorganisationen nicht nachvollziehen. Denn: "Faktum ist, dass wir über die Umsetzung der Aarhus-Konvention die Mitwirkungsrechte der NGOs gestärkt haben", sagte sie am Freitag. Gesprächsbereitschaft ließ sie aber durchklingen.

Köstinger: "Strittige Punkte ausdisktuieren"

Wobei Köstinger in einer Pressekonferenz nicht müde wurde zu betonen, dass sie mit der Angelegenheit eigentlich nichts zu tun habe. Der am Donnerstag beschlossene Antrag sei von den Parlamentsklubs eingebracht worden und nicht Teil der Regierungsvorlage gewesen. Aber: "Die Umweltsprecher der beiden Parlamentsklubs haben bereits Signale gesendet, dass sie sich mit den NGOs zusammensetzen wollen", meinte die Ressortchefin. Aus ihrer Sicht gilt: "Wenn es noch strittige Punkte zu einem Antrag gibt, den die Parlamentsparteien eingebracht haben, dann finde ich, dass man das ausdiskutieren kann."

Die Ministerin betonte auch, dass Anrainer und Bürgerinitiativen von den geplanten Änderungen ausgenommen seien. Sie hätten als Betroffene automatisch Parteienstellung in einem UVP-Verfahren. Datenschutzbedenken bezüglich der angedachten Weitergabepflicht von NGO-Mitgliederdaten an die Behörden hat Köstinger nicht. Die Daten würden ja nicht veröffentlicht, die Sache sei somit auch datenschutzrechtlich nicht relevant.

(APA)

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