Verfassungswidrig? Ein Wiener Anwalt will noch heuer die Strafbestimmung gegen „Mitwirkung am Selbstmord“ beim VfGH anfechten. Er teilt die Bedenken jenes sterbewilligen Burgenländers, über den „Die Presse“ berichtet hat.
Wien. Der Fall jenes Burgenländers, der sich wegen einer unheilbaren Krankheit das Leben nehmen will, zieht weitere Kreise. Nachdem „Die Presse“ über ihn berichtet hat, meldet sich der Wiener Rechtsanwalt Wolfram Proksch zu Wort, der das Verbot der „Mitwirkung am Selbstmord“ genauso ablehnt wie der sterbewillige Burgenländer. Er will die Bestimmung noch heuer beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anfechten, sagt Proksch zur „Presse“.
Stefan Mezgolits lebt in einem Pflegeheim nahe der Grenze zu Ungarn. Er leidet an multipler Sklerose und kann praktisch nur noch seinen Kopf und seinen rechten Arm bewegen. Eine weitere Verschlechterung seines Zustands vor Augen, möchte er seinem Leben ein Ende setzen, solange er es noch selbst tun kann. Er bräuchte aber fremde Hilfe, um beispielsweise an ein Gift heranzukommen, das er dann eigenständig trinken könnte.