Beißkorbpflicht für Kampfhunde kommt in Wien

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Die Stadt Wien verschärft das Hundehaltegesetz: Zu einer generellen Beißkorbpflicht für Listenhunde kommt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille, Strafen werden erhöht.

Ob es Zufall ist, dass sich die Stadt Wien den Welthundetag ausgesucht hat, um die schärferen Gesetze für Hundehalter zu verkünden, ist fraglich. Als Anlass für das neue Sicherheitspaket nannte die Stadträtin Ulli Sima bei der Pressekonferenz am Mittwoch jedenfalls den tragischen Fall des Kleinkindes, das von einem Rottweiler in Wien gebissen und verstorben war, der sie "sehr erschüttert hat".

Die Stadt Wien will mit strengeren Regelungen für mehr Sicherheit sorgen - insbesondere bei Listenhunden, also jene, die auf der Liste für gefährliche Hunderassen stehen und allgemein oft Kampfhunde genannt werden. Für sie soll eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht gelten. Eine Ausnahme gibt es fortan nur noch in umzäunten Hundezonen. In sogenannten "Hundeauslaufzonen", die nicht umzäunt sind, gilt ebenfalls die Maulkorbpflicht. 

Listenhunde mussten in Wien bisher nur bis zur Absolvierung des Hundeführscheins außerhalb des privaten Bereichs einen Beißkorb tragen. Für alle Hunde galt bisher, entweder an einer Leine geführt zu werden oder einen Maulkorb zu tragen. 

Ein Verstoß gegen die Beißkorbpflicht wird ab sofort mit einer Strafe von mindestens 200 Euro geahndet, sowie sechs verpflichtende Stunden bei einem zertifizierten Hundetrainer. Ein zweiter Verstoß zieht eine verpflichtende Wiederholung des Hundeführerscheins nach sich, bei einem dritten wird der Hund abgenommen.

0,5 Promille-Grenze

Ein weiterer Kernpunkt des neuen Gesetzes ist eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille für Listenhundehalter sowie ein Verbot von "Drogen aller Art", analog zur Straßenverkehrsordnung. Hier winkt sogar eine Mindeststrafe von 1000 Euro, sollte dagegen verstoßen werden. Listenhunde dürfen außerdem nur noch von anderen Personen, die ebenfalls einen Hundeführerschein besitzen, ausgeführt werden. Ebenso in Wien verboten wird die Zucht von Listenhunden. Auch bei einem Verstoß dagegen kann der Hund abgenommen werden.

Umfassen die meisten Punkte nur Listenhunde, gilt einer für alle Hunde, und zwar die bissigen: Hundehalter, bei deren Hunden es zu Beißvorfällen kommt, müssen künftig ebenso den Hundeführerschein absolvieren.

Der Hundeführerschein selbst soll schwieriger werden. Der Praxisteil, laut Sima "der entscheidende Teil", wird erweitert, außerdem muss die Prüfung nach zwei Jahren wiederholt werden. Prüferinnen haben zudem dei Möglichkeit, die Prüfung wiederholen zu lassen und zusätzliche Schulungen anzuordnen.

Polizeipräsident Pürstl begrüßte bei der Pressekonferenz das neue Gesetz. Einen beträchtlichen Mehraufwand für die Polizeibeamten erwartet er nicht: "Wir haben 400.000 Alkoholkontrollen in Wien, da kommen sicher nur wenige dazu." Er betont außerdem, dass ein Maulkorb für ein Tier, dass früh daran gewöhnt wird, "überhaupt kein Problem" darstellt.

Am 25. Oktober soll das Gesetz im Wiener Landtag beschlossen werden und in Folge in Kraft treten.

(red.)

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