Bei Pistolenhersteller Glock sind im Vorjahr Absatz, Umsatz und Gewinn stark einbrochen. 68 Millionen Euro wurden trotzdem verdient.
Die Angst vor schärferen Waffengesetzen unter einer US-Präsidentin Hillary Clinton hatte 2016 zu Vorziehkäufen und bei Waffenhändlern- und -herstellern zu vollen Kassen geführt. Doch dann gewann der Republikaner Donald Trump die Wahl - und vorbei sind die fetten Zeiten. Das spiegelt sich in der Konzernbilanz 2017 des Kärntner Pistolenherstellers Glock wider. Wörtlich heißt es dort: "Nach dem Jahr 2016 mit einer außergewöhnlich großen Nachfrage in vielen Märkten war das Jahr 2017 geprägt durch eine Normalisierung der Nachfrage, durch eine Anpassung des Ende 2016 überhöhten Lagerstandes auf Händlerebene undn durch eine extrem aggressive Preis- und Promotionspolitik vieler Konkurrenten. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist die Menge der verkauften Pistolen um 36 Prozent zurückgegangen, der Umsatz hat sich um 34,6 Prozent von 709,5 Millionen Euro auf 463,6 Millionen reduziert."
Der Umsatzschwund bei dem knapp 1800 Mitarbeiter großen Unternehmen, das Produktionswerke in Österreich und Smyrna, Georgia/USA, betreibt, schlug voll auf die Ergebniszahlen durch: Der Vorsteuergewinn brach von 230 auf 84,5 Millionen Euro ein, der Jahresüberschuss ging von 162,1 auf 67,9 Millionen Euro zurück.
Der Gewinneinbruch ändert nichts an Schlagkraft des Unternehmens. Die Glock-Gruppe hat 506 Millionen Euro Eigenkapital, die Eigenkapitalquote ist im Vorjahr auf 80 Prozent gestiegen. Die Dividende für 2017 betrug 40 Millionen Euro, vier Mal so viel wie im Jahr zuvor.
Aufgrund wieder stärkerer Nachfrage der Endverwender, des Erfolgs neuer Modelle wie der Glock 19X oder der Generation 5, und der weniger aggressiven Preispolitik vieler Konkurrenten erwartet Glock für heuer höhrere Verkaufsmengen. Ob zu höheren Umsätzen und Gewinnen führe, sei aber nicht sicher, heißt es.
Glock gehört zu 99 Prozent der Glock Privatstiftung und zu einem Prozent Helga Glock, der Ex-Frau von Gaston Glock.
Ex-Frau von Gaston Glock scheitert vor VfGH
(red)