Obwohl der Pflegeregress abgeschafft wurde, greifen manche Bundesländer in bestimmten Fällen noch auf das Vermögen von Heimbewohnern zu. Die Länder sehen den Bund in der Verantwortung, der weist eine Zuständigkeit zurück.
Wien. Seit 1. Jänner dieses Jahres ist der Pflegeregress abgeschafft. Es gibt also keinen Zugriff mehr auf das Vermögen von Heimbewohnern, von Angehörigen und Erben.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte im Juni in einem Urteil klar, dass das Verbot des Pflegeregresses auch für Fälle vor dem 1. Jänner 2018 gilt. Im konkreten Fall wurde von Erben Geld für Pflege und Betreuungskosten der Mutter im Jahr 2013 gefordert. Mehr als 22.000 Euro wollte eine Einrichtung der Stadt Wien haben. Der OGH wies das Klagebegehren mit Verweis darauf ab, dass der Pflegeregress abgeschafft worden war. Das Verbot, auf Vermögen zur Abdeckung der Kosten für die stationäre Aufnahme in Pflegeeinrichtung zuzugreifen, komme auch dann zum Tragen, wenn die Leistung vor dem 1. Jänner 2018 erbracht wurde.