ORF-Gebühr: Konsumenten zahlen Millionen an EU-widriger Umsatzsteuer

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Symbolbild. (c) FABRY Clemens
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Prozessfinanzierer AdvoFin will per Sammelklage gegen die Steuer auf das Programmentgelt rund 300 Mio. Euro zurückholen.

Wien. Es ist nur ein Zufall, die zeitliche Koinzidenz mit dem ORF-Volksbegehren, das rund 320.000 Unterschriften sammeln konnte. Mindestens ebenso viele – rund zehn Prozent aller ORF-Gebührenzahler – hat sich der Prozessfinanzierer AdvoFin als Latte für sein Vorhaben gelegt. „Wir starten heute die größte Konsumentensammelklage, die es bislang in Österreich gegeben hat“, kündigte Gerhard Wüest, Vorstandsmitglied der AdvoFin, am Mittwoch an.

Die Klage richtet sich gegen die zehnprozentige Mehrwertsteuer auf die ORF-Gebühren, die die ORF-Tochter GIS einhebt. In Summe geht es bei der „Steuer auf die Steuer“ um 300 Mio. Euro, die die insgesamt 3,3 Millionen GIS-Kunden in den vergangenen fünf Jahren zu viel gezahlt haben und die AdvoFin für sie zurückfordert. Jeder Kunde, der sich „kosten- und risikofrei“ an der Sammelklage beteiligt, erhält im Bestfall 100Euro zurück. Davon behält AdvoFin 27 Euro als Honorar. Zudem soll der ORF künftig keine MWSt verlangen dürfen.

Die Prozessfinanzierer, die von einem streitbaren Steuerberater auf das Thema gebracht wurden, berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hat – bezugnehmend auf ein Verfahren in Tschechien – bereits 2016 festgestellt, dass eine Mehrwehrsteuer auf Rundfunkgebühren nicht rechtens ist. Dafür gebe es zwei Kriterien, so die europäischen Richter:
•Zwischen Rundfunkanstalt und Teilnehmer muss ein freiwillig eingegangenes Rechtsverhältnis bestehen.
•Zwischen Leistung und Gegenleistung muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.

Beides sei im Fall ORF nicht gegeben, betonte AdvoFin-Anwalt und Europarechtsexperte Wolfgang List. So etwa entstehe hierzulande die Verpflichtung zur Entrichtung der Rundfunkgebühr nicht durch die Nutzung der Dienstleistung, sondern allein durch den Besitz eines Rundfunkempfanggeräts. Im Klartext: Auch wenn man mit dem Fernsehgerät nie ORF-Programme konsumiert, sondern ausschließlich andere Sendungen, muss man die Gebühr entrichten.

Nur wenn beide Kriterien erfüllt seien, liege unionsrechtlich ein steuerbarer Umsatz vor, sagte List. Gemäß dem EuGH-Spruch seien Programmentgelte öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten keine steuerbaren Umsätze.

Was die AdvoFin-Vertreter ärgert: dass der ORF nach dem EuGH-Urteil nicht selbst aktiv wurde. „Österreich ist das einzige Land in der EU, in dem den Konsumenten Umsatzsteuer auf Rundfunkgebühren verrechnet werden.“

Um dem Anliegen – und der nun gestarteten Sammelklage – Nachdruck zu verleihen, wurde bereits eine Musterklage beim Handelsgericht Wien eingebracht. Parallel zum zivilrechtlichen Weg wurden von der GIS im Verwaltungsrechtsweg Bescheide eingefordert. Die Causa werde letztlich beim EuGH landen, sind die Experten überzeugt. Das sei auch gut so – „der EuGH wird genauso wie 2016 entscheiden“, so List.

Bei den GIS-Gebühren (Beispiel Wien) entfällt der größte Brocken, nämlich 206,52 Euro (pro Jahr) auf das Programmentgelt, die MWSt macht 20,64 Euro aus. Dies geht an den ORF. Die Radiogebühr von 4,32Euro und die TV-Gebühr von 13,92 Euro kassiert der Bund, ebenso den Kunstförderungsbeitrag (5,76 Euro). Dazu kommt noch die nach Bundesländern unterschiedliche Landesabgabe, die in Wien 64,80 Euro beträgt. (eid)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.10.2018)

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