Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, wer sie operiert hat, sagt Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres zur Causa um manipulierte Operationsprotokolle eines AKH-Chirurgen. Und stellt klar: Honorare für Patientenvermittlungen von einer Privatordination ins Spital zu kassieren, ist unzulässig.
Ein AKH-Chirurg soll seinen Namen in Protokolle von Operationen eingetragen haben, die er nicht durchgeführt hat – um gleichzeitig in einem Privatspital zu operieren. Heißt das, als Patient sollte man künftig nach einer Operation nachsehen, ob man tatsächlich von dem Arzt operiert wurde, der sich zuvor als Operateur vorgestellt hat?
Thomas Szekeres: Ich weiß nicht, ob er sich zuvor als operierender Chirurg vorgestellt hat. Ich weiß nur, dass Protokolle falsch ausgefüllt wurden.
Dann frage ich anders: Haben Patienten ein Recht darauf zu wissen, welcher Arzt bei ihnen einen Eingriff durchführt?
Natürlich, jeder Patient hat ein Recht darauf zu wissen, wer ihn operiert hat.