Regierung in Rom verabschiedet Haushaltsplan im letzten Moment

Steuererhöhungen sind keine vorgesehen, 1,3 Milliarden Euro in drei Jahren will die Regierung für die Flüchtlingsversorgung ausgeben.

Nach hektischen Verhandlungen hat die Regierung in Rom das Haushaltsgesetz 2019 verabschiedet, das jetzt der EU-Kommission vorgelegt werden muss. Die Regierungsparteien verabschiedeten auch ein Steuer- und ein Entbürokratisierungspaket, teilte Premier Giuseppe Conte mit.

Steuererhöhungen sind keine vorgesehen. 1,3 Milliarden Euro in drei Jahren will die Regierung dank niedrigeren Ausgaben für die Flüchtlingsversorgung ausgeben. 100 Millionen Euro sollen der Familienpolitik dienen. "Schrittweise setzen wir unsere Wahlversprechen um", erklärte Innenminister und Vizepremier Matteo Salvini. Die Frist für das Einreichen des Haushaltsplans lief Montag Mitternacht ab.

Trotz neuer Spannungen in der italienischen Regierung war das Kabinett am Montagabend zu Beratungen über den Haushaltsentwurf für 2019 zusammengekommen. Zuvor hatte es unterschiedliche Signale darüber gegeben, ob die Etatberatungen des hochverschuldeten Eurolandes zeitnah über die Bühne gehen.

Innerhalb der Regierung aus rechter Lega und der Fünf-Sterne-Bewegung hatte es Verstimmung wegen einer umstrittenen Verordnung über eine mögliche Steueramnestie gegeben. Die Frist für das Einreichen des Haushaltsplans in Brüssel lief am Montag um Mitternacht ab. Bei der EU-Kommission hieß es lediglich, es sei in der Vergangenheit schon vorgekommen, dass ein Haushaltsentwurf ein paar Tage später eingereicht wurde.

Mit Spannung wurde erwartet, wie die EU-Kommission den Haushaltsentwurf aus Rom für kommendes Jahr bewertet. Die Regierung will 2019 deutlich mehr Schulden machen, was bereits auf Kritik stieß und für Nervosität an den Finanzmärkten sorgte.

Die EU-Kommission muss Italien - wie den übrigen Mitgliedsstaaten - bis zum 30. November eine Rückmeldung zu den Budgetentwürfen geben. Gibt es Bedenken, dass die Pläne gegen EU-Regeln verstoßen, muss die Kommission innerhalb von einer Woche nach Eingang des Entwurfs Kontakt zu dem Mitgliedsstaat aufnehmen. Nach zwei Wochen wird die jeweilige Regierung dann aufgefordert, einen überarbeiteten Haushaltsentwurf vorzulegen. Dafür hat sie dann drei Wochen Zeit.

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(APA)

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