Bischöfe in Opposition zum Kopftuchverbot

Die katholische Kirche sieht einen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte.

Wien. Österreichs Bischöfe lehnen ein Kopftuchverbot für Kindergärten ab. Das ist die Essenz einer (betont) vorsichtig formulierten Stellungnahme zum einschlägigen Gesetzesentwurf.

Die Bischöfe erklären, ein Kopftuchverbot stelle einen Eingriff in die Grund- und Menschenrechte dar. Konkret sehen sie die Religionsfreiheit gemäß Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der betroffenen Kinder und ihrer Eltern sowie das Erziehungsrecht der Eltern tangiert. Eingriffe in diese Grundrechte seien nur möglich, wenn sie im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gesundheit sowie Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sind. Der Gesetzesentwurf enthalte „bedauerlicherweise“ nicht die dafür nötigen Informationen.

Einvernehmen suchen

Schließlich regt die Bischofskonferenz an, in derart grundrechtssensiblen Fragen das Einvernehmen zumindest mit betroffenen gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften zu suchen. Dies sei nötig, „um in Kooperation mit den Betroffenen Anliegen umzusetzen, die im Interesse der gesamten Gesellschaft liegen“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2018)

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