Sozialversicherungsreform: "Keine Vorteile für Versicherte"

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ARCHIVBILD: KINDERKLINIK INNSBRUCKAPA/ROBERT PARIGGER
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Kritik an der geplanten Reform der Krankenkassen kommt auch aus ÖVP-geführten Ländern.

Nicht nur der Hauptverband und die rot-geführten Sozialversicherungsträger, sondern auch die beiden schwarz-geführten Gebietskrankenkassen (GKK) von Tirol und Vorarlberg üben massive Kritik an der geplanten Sozialversicherungsreform. Einige kritische Anmerkungen kommen in der Begutachtung auch von den ÖVP-regierten Ländern Salzburg und Niederösterreich.

>> Sozialversicherung: Reform der Kassen nicht verfassungskonform?

"Die angedachte Großfusion zu einer neuzugründenden ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) wird offenkundig für sich keine Vorteile für die Versicherten, Vertragspartner, Dienstgeber bzw. all unsere Kunden in Tirol ergeben können", heißt es in der Stellungnahme der Tiroler GKK. Mit dieser Novelle werde auch keines der bekannten Probleme im Gesundheitswesen gelindert oder gar gelöst. Es werde aber massiv in ein gut funktionierendes System der sozialen Sicherheit eingegriffen. Neben einer überdimensionalen Fusionierung der neuen Gebietskrankenkassen samt Verschiebung der Einflusssphären erfolge eine völlige Zentralisierung mit allen sich daraus ergebenden negativen Folgen für das Bundesland. Für die Tiroler GKK ist auch nicht ersichtlich, warum es künftig gerade fünf Sozialversicherungsträger sein sollen. Und das propagierte Ziel einer bundesweiten Leistungsharmonisierung werde damit keineswegs erreicht.

Niederösterreich und Salzburg wollen mehr Kompetenzen

Auch die Vorarlberger GKK verweist darauf, dass die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen keinen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Probleme leiste, die vorwiegend auf der Ebene der unterschiedlichen Kompetenzen von Bund, Ländern, Sozialversicherung und Leistungsanbietern liegen. Verfassungswidrig erscheinen der VGKK vor allem die paritätische Besetzung der Gremien mit Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern, die Verlagerung der Beitragsprüfung zu den Finanzbehörden sowie die erheblichen Ausweitungen der Kompetenzen der Aufsicht. Die VGKK geht jedoch davon aus, dass diese Bestimmungen ohnehin einer Prüfung durch den VfGH unterzogen werden.

Die beiden ÖVP-regierten Länder Niederösterreich und Salzburg haben zwar keine derart grundlegenden Einwände, machen aber durchaus auch kritische Anmerkungen. So wünschen sich beide Länder mehr Kompetenzen für die Landesstellen der ÖGK. Sowohl Niederösterreich als auch Salzburg kritisieren, dass der Verwaltungsrat der ÖGK das Vorschlagsrecht für die Landesstellenleiter bekommen soll. Beide wünschen sich auch, dass der Vorsitz nicht alle sechs Monate wechselt sondern zumindest eine einjährige Vorsitzführung ermöglicht wird. Salzburg will auch den Aufgabenkatalog der Landesstellenausschüsse insbesondere um Entscheidungskompetenzen in den regional wichtigen Belangen erweitern. "Überschießend" ist für die Salzburger auch, dass die Aufsichtsbehörde Beschlüsse der Verwaltungskörper im Ausmaß von mehr als zehn Millionen Euro aufheben kann, weil davon alle wesentlichen Zielsteuerungsvorhaben erfasst wären.

(APA)

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