Kopftuchverbot im Kindergarten: IGGÖ ortet "Phantomphänomen"

Symbolbild: Frau trägt einen Hidschab
Symbolbild: Frau trägt einen Hidschab REUTERS
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Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich verwehrt sich dagegen, "den Hidschab explizit oder implizit als politisches Symbol hintanzustellen". Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie Land Burgenland lehnen Verwaltungsstrafen ab.

Die Regelungen zum geplanten Kopftuchverbot, das im Gesetzesentwurf zur neuen 15a-Vereinbarung für den Ausbau der Kinderbetreuung enthalten ist, sorgen weiter für Kritik. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) sieht ein "Phantomphänomen", Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie Land Burgenland sind gegen die Möglichkeit von Verwaltungsstrafen.

Die IGGÖ wehrt sich grundsätzlich gegen jeden Versuch, "den Hidschab explizit oder implizit als politisches Symbol hintanzustellen". Im Kindergarten sei das islamische Kopftuch zudem "nicht wirklich relevant". Gleichzeitig werde den Kindern gezeigt, dass das "freie Ausüben einer Religionspraxis" im Kindergarten nicht akzeptiert werde. "Dadurch wird empfindlich in die Identitätsbildung des Kindes eingegriffen", heißt es in der Stellungnahme. Indem andere weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung nicht verboten werde, sei das Verbot zudem gleichheitswidrig und die in Aussicht gestellten Verwaltungsstrafen seien "völlig überschießend".

Auch der Katholische Familienverband wehrt sich dagegen, "über die Hintertür politische Ziele" wie ein Kopftuchverbot durchzusetzen."Der bestmöglichen Entwicklung und Entfaltung aller Kinder kann grundsätzlich kein Verbot vorangestellt sein", betont die Elementarpädagogik-Plattform EduCare in ihrer Stellungnahme.

Frage nach der Intention

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft stört sich vor allem an den als Sanktionsmöglichkeit vorgesehenen Verwaltungsstrafen. Ein Verbot "ohne Diskussion und Erklärung, welche Intention hinter dem Entwurf steht", werde die betroffenen Familien nur vor den Kopf stoßen und die Bereitschaft mindern, das Gesetz einzuhalten. Der Fokus müsse auf Gesprächen mit Erziehungsberechtigten und Kindern liegen.

Auch das Burgenland plädiert dafür, die Verpflichtung der Länder zu Verwaltungsstrafen aus dem Entwurf zu streichen und stattdessen auf Gespräche zu setzen. Bei Nichteinhaltung des Pflichtkindergartenjahrs hielte das Burgenland ebenfalls eine Gefährdungsmeldung an das Jugendamt für sinnvoller als Verwaltungsstrafen. Keine Strafen soll es außerdem für die Länder geben, wenn diese Förderungen wie vorgesehen einsetzen, aber die ausgemachten Ziele nicht erreichen. Weitere Forderung: Das Bundesland will auch künftig mit einem Teil der Zweckzuschüsse mehr Plätze für die Drei- bis Sechsjährigen schaffen dürfen und nicht nur für die Jüngsten. Unangekündigte Kontrollbesuche sollen nur gemeinsam mit den Landesbehörden erlaubt sein.

Rechnungshof bemängelt fehlende Kostenangabe

Der Rechnungshof kritisiert in seiner Stellungnahme neben der kurzen Begutachtungsfrist, dass der Bund sich zwar zur Erstellung von Testverfahren für die Sprachstandsfeststellung für die Länder verpflichtet, aber keine Kosten dafür angibt.

Weitere Mängel aus Sicht des Rechnungshofes: Nach wie sind vor mehrere Ressorts mit der Abrechnung der Fördermittel befasst. Außerdem sei nicht sichergestellt, dass das Pflichtkindergartenjahr für Fünfjährige auch beim Besuch einer Einrichtung in einem anderen Bundesland gratis ist. Das Land Burgenland fordert hier ebenfalls Nachbesserungen. Lob vom Rechnungshof gibt es unterdessen dafür, dass künftig ein bundesweiter Einsatz der Sprachstandsfeststellungen sichergestellt und dass die Information über den Sprachstand an die Volksschulen weitergegeben werden soll.

(APA)

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