Eine Frau verletzte sich auf dem Spielplatz. Zwar dürften nicht nur Kinder eine Schaukel benützen, sagt das Gericht. Aber der geringe Abstand zum Boden hätte der Frau auffallen müssen.
Wien. Bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) kämpfte eine Frau um Schadenersatz. Sie hatte sich auf einem Spielplatz beim Schaukeln verletzt und forderte Geld von der Gemeinde, die den Spielplatz gebaut hatte. Und tatsächlich war der Abstand zwischen der Schaukel und dem Boden recht gering. Aber dürfen auch Erwachsene einen Spielplatz benützen? Und hätte der Frau nicht auffallen müssen, dass diese Schaukel für Erwachsene eher weniger geeignet ist? Fragen, die es vor Gericht zu klären galt.
Das Unglück war bei einer Netzschaukel geschehen. In der Mitte ist dabei ein Netz, in das man sich wie in ein Nest legen kann. Die Frau war beim Schaukeln mit dem rechten Fuß am Boden hängen geblieben. Das wäre nicht passiert, wenn der Abstand der Schaukel zum Boden höher gewesen wäre, machte die Verletzte geltend. Dieser Abstand zum Boden betrug nämlich nur 18 Zentimeter.