Spielsüchtiger Niederösterreicher gewinnt Verfahren gegen Novomatic

Die Presse/Fabry
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Ein Mann hat zwei Millionen Euro verzockt. Er bekommt das Geld zurück, samt Zinsen - weil er wegen Spielsucht partiell geschäftsunfähig ist. Der Glücksspielkonzern beruft gegen das Urteil.

Am Landesgericht Wiener Neustadt ist ein Spielsüchtiger mit einer Klage gegen den Novomatic-Konzern erfolgreich gewesen. Das Gericht sah u.a. den Mann wegen seines Zockverhaltens als partiell geschäftsunfähig an und erklärte die geschlossenen Glücksspielverträge für unwirksam. Die Novomatic Gaming Industries GmbH muss rund 2,5 Millionen Euro zurückzahlen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Kläger gab an, in Wien von 2002 bis 2012 rund zwei Millionen Euro an von Novomatic betriebenen Automaten verspielt zu haben. Laut einem psychiatrisch-neurologischen Sachverständigen-Gutachten konnte der Mann dem Drang, "exzessiv zu spielen", im für die Klage relevanten Zeitraum nicht widerstehen. Im Bezug auf das Glücksspielverhalten liege somit eine "partielle Geschäftsfähigkeit" vor. Das Gericht folgte dieser Ansicht und stellte fest, das schon alleine deshalb der Anspruch auf Rückabwicklung der getätigten Einsätze besteht.

Hinzu kommt, dass das Gericht im Urteil vom 10. August von einem Verstoß gegen das Glücksspielgesetz ausgeht. Die vom Kläger ausgeübten "Würfelspiele", "Actiongames" und "Gambeln" würden die Bagatellgrenze überschreiten, pro Spiel zu viel Geld ausspucken und zu hohe Einsätze akzeptieren. Dies sei ein Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes.

Die Novomatic Gaming Industries GmbH muss dem Kläger laut Urteil 2.009.100 Euro zuzüglich Zinsen bezahlen. Der Rechtsvertreter der beklagten Partei legte Berufung ein.

(APA)

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