Familienbeihilfe-Entfall für Behinderte: Reparatur für Vertreter "nicht ausreichend"

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May 12 2018 A woman carries a disabled man on a wheelchair in Warsaw Poland on May 12 2018 duri(c) imago/ZUMA Press (Jaap Arriens)
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Nachdem die Familienbeihilfe für Behinderte ohne Ankündigung gestrichen worden war, will die Regierung dies wieder ändern - dies sei aber unzureichend, heißt es von Interessensvertretern. Sie seien zudem erst zwei Tage vor der Abstimmung im Parlament einbezogen worden, sagt der Behindertenanwalt.

Opposition und Behindertenorganisationen üben weiter Kritik an den geplanten Änderungen bei der Familienbeihilfe für Behinderte. Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ sagten Behindertenorganisationen am Montag bei einem runden Tisch die Einbindung bei der Umsetzung der erhöhten Familienbeihilfe zu. Vereinbart wurde auch, dass die gesetzliche Klarstellung nach einem Jahr evaluiert wird.

Der Opposition und den Behindertenorganisationen geht dies aber nicht weit genug. "Rechtssicherheit und eine ausreichende Reparatur - so wie gefordert ist damit nicht gegeben", stellten Vertreter von NGO sowie von SPÖ, Neos und Liste Pilz am Dienstag in einer gemeinsamen Aussendung fest.

"Wir verstehen die Absicht der Gesetzesreparatur, die allerdings unserer Einschätzung nach ungenügend ist. Leider lehnen ÖVP und FPÖ eine nochmalige vertiefende Beratung im Parlament ab", sagte Martin Ladstätter vom Behindertenberatungszentrum Bizeps: "Unsere Warnungen wurden zwar angehört; aber werden nicht berücksichtigt." Die Behindertenvertreter befürchten, dass es bei tausenden Betroffenen zu Kürzungen der Familienbeihilfe kommen könnte.

ÖVP und FPÖ wollen am Mittwoch im Nationalrat mit einer Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes sicherstellen, dass ein Eigenanspruch des Kindes auf Familienbeihilfe auch dann gegeben ist, wenn es selbst aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen Anspruchs (zum Beispiel Pflegegeld) oder aufgrund einer eigenen Erwerbstätigkeit regelmäßig zur Deckung der Unterhaltskosten beiträgt. Gleiches soll gelten, sofern die Eltern zumindest teilweise regelmäßig zum Unterhalt ihres Kindes beitragen. In Bezug auf erheblich behinderte Kinder, die nicht fähig sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, soll durch eine Sonderregelung der Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe jedenfalls gegeben sein, wenn sie einen eigenständigen Haushalt führen.

Anlass für die rechtliche Klarstellung sind mehrere Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes, wonach Personen, deren Lebensunterhalt überwiegend durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben sollen. Als dies ohne vorherige Ankündigung exekutiert wurde, war die Aufregung groß.

"Nicht erst zwei Tage vor Plenum" Betroffene einbeziehen

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer meinte am Dienstag, dass die von der Regierung zugesagte Einbindung am Beginn des Prozesses der Gesetzesänderung hätte stehen müssen und nicht erst zwei Tage vor der Behandlung im Plenum des Nationalrates. Lebenshilfe-Generalsekretär Albert Brandstätter sprach von einem "konstruktiven Gespräch" mit Vertretern der Regierungsparteien und des zuständigen Familienministeriums, dabei seien aber "nicht alle Bedenken der Behindertenorganisationen" ausgeräumt worden. Behindertenrat-Präsident Herbert Pichler bewertete das Regierungsvorhaben als "Ergebnis-Kosmetik". Ein laufendes Monitoring könnte man sich ersparen, indem man die neu eingefügten zwei Worte - "eigenständige Haushaltsführung" - wieder streicht. "Damit hätte man das Gesetz, so wie im Sommer versprochen, zumindest teilweise repariert", so Pichler.

Die SPÖ will das von der Regierung geplante Monitoring "genau beobachten", die Neos begrüßten die Evaluierung und kritisierten wie die Liste Pilz die späte Einbindung der Zivilgesellschaft. ÖVP und FPÖ betonten indes, dass alle Menschen mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten, die erhöhte Familienbeihilfe auch weiterhin beziehen können. Dort, wo die öffentliche Hand zur Gänze für den Unterhalt aufkommt, werde auch in Zukunft wie bisher keine erhöhte Familienbeihilfe gewährt.

(APA)

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