Ministerrat fixiert "Kinderbetreuung neu" - mit Kopftuchverbot

Symbolbild: Kind am Spielplatz
Symbolbild: Kind am Spielplatz(c) imago/PhotoAlto (Sandro Di Carlo Darsa)
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Das Kopftuchverbot für Kinder war in der Begutachtungsphase scharf kritisiert worden. Familienministerin Bogner-Strauß will davon dennoch nicht abrücken, damit sich Mädchen"frei von religiösem Zwang" entwickeln können.

Die 15a-Vereinbarung für den Ausbau der Kinderbetreuung wird am heutigen Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Die Laufzeit erstreckt sich bis zum Kindergartenjahr 2021/22 und in Summe werden jährlich mehr als 180 Millionen Euro investiert. Eingeführt wird auch das viel diskutierte Kopftuchverbot für Kinder. Letzteres war einer der Punkte, die in der Begutachtungsphase in Kritik standen. Es kommt nun trotzdem, denn so erklärte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): "Hinsichtlich der freien und selbstbewussten Entwicklung junger Mädchen ist mir besonders wichtig, dass diese frei von religiösem Zwang erfolgen kann."

Die neue Vereinbarung bringt auch eine Bevorzugung berufstätiger Eltern und von Wiedereinsteigerinnen bei der Vergabe von geförderten Kindergartenplätzen. Vorgesehen ist auch die verbindliche Vermittlung von grundlegenden Werten der österreichischen Gesellschaft und die Stärkung von Tageseltern als Alternative und Ergänzung zu elementaren Bildungseinrichtungen.

Fristen verändert

"Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit den Bundesländern zu einer guten Lösung gekommen sind. Gerade durch den Fokus auf flexiblere Öffnungszeiten sowie den Ausbau für Unter-Dreijährige ermöglichen wir eine noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf", sagte Bogner-Strauß. Änderungen gab es etwa noch für die Bundesländer bei den Fristen für die Konzeptübermittlung zur Sprachförderung. Was die Widmung des Zweckzuschusses für den Ausbau betrifft, wurde noch die nachhaltige Schaffung von Plätzen aufgenommen, hieß es.

Der weitere Zeitplan sieht nun die Zuweisung ans Plenum in der heutigen Nationalratssitzung vor; auf der Tagesordnung des Familienausschusses landet die Materie dann am 14. November. Der Beschluss ist für Ende November vorgesehen und in Kraft tritt die 15a-Vereinbarung rückwirkend per 1. September 2018.

(APA)

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