UVP-Novelle wird nach heftiger Kritik entschärft

++ HANDOUT ++ UVP - GREENPEACE-PROTEST AUF BAUSTELLENKRAN VOR PARLAMENT
++ HANDOUT ++ UVP - GREENPEACE-PROTEST AUF BAUSTELLENKRAN VOR PARLAMENTAPA/GREENPEACE/ASTRID SCHWAB
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Nicht-Regierungsorganisationen müssen die Namen ihrer Mitglieder doch nicht offenlegen - es genügt eine Beglaubigung durch einen Notar und Rechtsanwalt.

Die von NGOs bekämpfte Reform der Umweltverträglichkeitsprüfungen wird nun doch noch entschärft. Demnach müssen die Nicht-Regierungsorganisationen die Namen ihrer Mitglieder der Behörde doch nicht nennen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die NGOs 100 Mitglieder namhaft machen müssen, um im Verfahren entsprechend anerkannt zu werden, also Parteienstellung zu erhalten. Dem ist zwar auch gemäß dem Abänderungsantrag, der heute Abend im Plenum eingebracht wird, so, doch sind die Namen nun nicht der Behörde zu nennen, sondern dieser nur "glaubhaft zu machen".

Das heißt, man kann sie auch Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Rechtsanwälten nennen, die dann eine entsprechende Zertifizierung vornehmen. Ferner vorgenommen wird eine Klarstellung, wonach jedenfalls nur 100 Namen anzugeben sind. Das heißt, hat eine NGO 200 Mitglieder, müsste nur die Hälfte davon bekannt gemacht werden. Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) betont, dass hier aktiv ein Schritt in Richtung Nicht-Regierungsorganisationen gesetzt werde, um alle Bedenken auszuräumen. Dass es überhaupt das Kriterium der Mindestmitgliederzahl gibt, ist ihren Angaben zu Folge ein Wunsch des Parlaments gewesen.

„Schwammige Begründung“

Kritik von NGOs gab es trotzdem. Global 2000-Geschäftsführerin Leonore Gewessler sagte: "Auch mit dem geänderten Abänderungsantrag zur UVP-Novelle beharren die Regierungsparteien auf einer EU-rechtswidrigen Vorgehensweise, die Rechtsunsicherheit für den Umweltschutz und Schikanen für Umweltschutzorganisationen bringen wird." Die Begründung für die ansatzweise Entschärfung der datenschutzrechtlichen Widrigkeiten sei "so schwammig ausgefallen, dass selbst Umweltjuristen darauf verweisen, dass die Regelung wohl in juristischen Verfahren geklärt werden muss. Europarechtliche Bedenken bleiben bestehen."

Der World Wide Fund for Nature (WWF) übte ebenfalls Kritik: "Ausgerechnet die Umweltministerin tut alles dafür, damit kritische Großprojekte in Zukunft schlechter geprüft werden können als bisher", hieß es in einer Aussendung. "Wesentliche Teile der Novelle sind eine Auftragsarbeit für Wirtschafts- und Industrielobbys", sagte Hanna Simons, Naturschutzleiterin des WWF. Anerkannte Umweltorganisationen, die weniger als 100 Mitglieder haben, wolle die Bundesregierung künftig aus Umweltverfahren ausschließen.

Greenpeace hatte in der Früh eine Protestaktion auf einem Baukran vor dem Parlament lanciert. Die Umweltschutzorganisation warf der Koalition vor, mit der Regelung Umwelt- und Bürgerrechte zu beschneiden und für Rechtsunsicherheit bei künftigen Bauprojekten zu sorgen. Ein neuer Abänderungsantrag zur Aarhus-Beteiligungsgesetz soll Rechte für Umweltschutzorganisationen zurücknehmen.

„Weitere massive Schwächung des Umweltschutzes“

Das Ökobüro kritisierte einen "kurz vor der heutigen Abstimmung einen Abänderungsantrag zum Aarhus-Beteiligungsgesetz". Entgegen dem ursprünglichen Entwurf sollen im Wasser- und im Abfallrecht Beschwerden von Umweltschutzorganisationen laut Ökobüro nicht automatisch aufschiebende Wirkung haben. Der NGO zufolge sei dies "eine weitere massive Schwächung des Umweltschutzes". Der Umweltdachverband sah seine Kritik gemildert: "Das datenschutzrechtliche Grundsatzproblem wäre damit gegenüber dem ursprünglichen Textierungsvorschlag entschärft - eine Entwicklung, die wir begrüßen und als klaren Verhandlungserfolg verbuchen." Die Organisation forderte erneut weitere Verhandlungen.

Zustimmung kam von Wirtschaftsvertretern: So erwartet die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) eine deutliche Erleichterung und Beschleunigung der derzeit schwerfälligen Genehmigungsverfahren für Großprojekte. "Das stärkt den Wirtschaftsstandort und ermöglicht die zügige Modernisierung veralteter Infrastruktur", sagte WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Ähnlich die Industriellenvereinigung (IV): "Mit dem für heute erwarteten Nationalratsbeschluss der UVP-Novelle wird ein wesentlicher Schritt zu effizienteren Genehmigungsverfahren gesetzt - freilich bei vollem Erhalt des Umweltschutzniveaus", sagte der Vize-Generalsekretär der IV, Peter Koren. "Es bedeutet einen echten Fortschritt, wenn die mündliche Verhandlung Klarheit über alle Für und Wider eines Vorhabens bringt."

(APA)

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