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Drozda und die Liebe zur Kunst

Thomas Drozda vor dem geliehenen Gemälde.Die Presse/Clemens Fabry
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Im Büro des SPÖ-Bundesgeschäftsführers Thomas Drozda hängt ein Gemälde aus dem Belvedere. Laut Rechnungshof sind derartige Leihgaben unzulässig.

Wien. Freund, Feind, Parteifreund. Dieser Spruch des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU) passte in der Vergangenheit gut zur ewig zerrütteten ÖVP. Heute beschreibt er den Zustand der SPÖ besser. Denn die Genossen gehen mit ihrer neuen Parteiführung hart ins Gericht: Zu wenig Kommunikation, zu viel Entscheidungen im stillen Kämmerlein, zu schlechte Personalentscheidungen – und auch ein falscher Lebensstil.

Fokus der Erregung ist Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda. Seine Luxusuhr ist ebenso Stammtischgespräch der Basis wie ein Bild, das in dessen Büroräumlichkeiten in der Löwelstraße hängt. Das überdimensionale schwarz-grüne Gemälde war zuletzt Kulisse für Antrittsinterviews. Es findet sich auf allen aktuellen Pressefotos – aber auch auf Fotos aus jener Zeit, in der Drozda Kanzleramtsminister war. Es handelt sich um ein Kunstwerk des österreichischen Künstlers Kurt Kocherscheidt mit dem Titel „Im Raum drinnen II“. Das Gemälde stammt aus der Sammlung des Belvedere. Die ehemalige Museumsdirektorin Agnes Husslein stellte es Drozda 2016 als Zierde für die repräsentativen Räumlichkeiten seines Ministerbüros zur Verfügung. Aber warum hängt es jetzt auch in der Löwelstraße, da Drozda dort doch eine Parteifunktion als Bundesgeschäftsführer ausübt?

Er habe das Bild behalten dürfen, weil er Vorsitzender des Kulturausschusses sei, heißt es aus der Löwelstraße. Dort behauptet man, dass man das Bild nur kurz aufhängen wollte, um einen repräsentativen Hintergrund für Interviewfotos zu haben.

Rechnungshof empfiehlt Rückforderung

Dass Politiker einen schönen Hintergrund für Fotos haben, war nicht die Intention des Gesetzgebers, als er die Leihgaben des Bundes regelte. Der kulturpolitische Auftrag ist, Kunstwerke zu sammeln, zu verwahren und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Indem man diese in erster Linie in Bundesmuseen zur Schau stellt oder anderen Museen leiht. Die gängige Praxis ist eine andere: In Büros von Politikern finden sich immer wieder Kunstgegenstände des Bundes. Das kritisierte der Rechnungshof 2010: Eine „Ausstattung von öffentlichen Stellen ist im Bundesmuseen-Gesetz nicht vorgesehen“.

Der Grund: Klubräumlichkeiten oder Büros von Ministern seien für ein breiteres Publikum nicht oder kaum zugänglich. Der Rechnungshof empfahl den Museen, alle Ausstattungsobjekte ehestmöglich zurückzufordern. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass Leihgaben an Private nicht vorgesehen sind. Auf Anfrage der „Presse“ hieß es in der Löwelstraße, dass eine Rückgabe des Bildes schon in Planung sei.


[OWRRC]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.10.2018)