Experiment gelungen

Mondblumen gehören zu den exotischen Schlingpflanzen des Gartens.
Mondblumen gehören zu den exotischen Schlingpflanzen des Gartens.(c) Ute Woltron
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Zehn Mondblumensamen für die Gartenkralle-Leserschaft liegen bereit.

Im Hochsommer dieses Jahres blühte hier eines dämmrigen Abends die erste sehnsüchtig erwartete Mondblumenblüte auf. Der Vorgang war spektakulär, denn er erfolgte so zackig, dass man dem Entfalten des riesigen weißen Trichters in der Abenddämmerung zuschauen konnte. Der Premiere folgten noch viele weitere Blüten, und die exotische Schlingpflanze erwies sich eindeutig als die größte Gartenfreude dieses langen herrlichen Sommers.

Die Blüten der Mondblume sind mehr als handtellergroß, duften betörend und werden liebend gern von Nachtfaltern angeflogen. Bis in den Herbst hinein umschwirrten beispielsweise die großen Windenschwärmer das duftende Gewächs. Die Pflanze selbst ist ungeheuer wüchsig, bei der Nachbarin erklomm sie die Strauchzone der Umgebung und trieb gut fünf, sechs Meter lange Triebe, alle übersät mit weißen Trichtern. Ein Traum.

Als Sichtschutz für Balkone und Terrassen dürfte die Winde überaus geeignet sein: Rascher Wuchs, dichtes großformatiges Blattwerk und nächtlicher Duft der Sonderklasse. Die große Schwester der hierzulande bekannten und beliebten Prunkwindenart Ipomoea tricolor heißt Ipomoea alba.

Sie war als Samenkorn aus Asien hierher gereist und ab Ende März im Töpfchen auf der Fensterbank großgezogen worden. Möglicherweise erinnern sich manche von Ihnen an die an dieser Stelle dokumentierte Hoffnung, dass aus den Blüten Samen entstehen könnten. Dies war tatsächlich der Fall.

Nicht alle Samenkapseln hatten genug Zeit um auszureifen, doch die geerntete Menge reicht, um fünf von Ihnen, liebe Leserschaft, jeweils zwei Samenkörner zukommen zu lassen. Die frühen Vögel fangen den Wurm. Die ersten fünf, die mir unter ute.woltron@diepresse.com ein E-Mail senden, bekommen sie zugeschickt. Bitte nicht auf die Angabe der Postadresse vergessen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.10.2018)

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